Datum: 13. März 2012

PM 2012-075: Sachsen wieder einsame Spitze bei Planung von Genmais-Anbau

Auch 2012 haben mehrere sächsische Landwirte Flächen für den Genmais-Anbau beim Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angemeldet. Obwohl kurz vor der Aussaat 2009 in Deutschland die EU-weite Zulassung für Bt-Mais MON810 ausgesetzt wurde.
Michael Weichert, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat nachgerechnet: "Derzeit liegen bundesweit 21 Anmeldungen vor, davon allein elf aus Sachsen. Insgesamt soll, nach dem Willen einiger unbelehrbarer Landwirte, auf einer Fläche von 330 Hektar Genmais ausgebracht werden. Während in Bayern 21 Hektar und in Sachsen-Anhalt 45 Hektar angemeldet wurden, kommt der Löwenanteil von 264 Hektar aus Sachsen. Die vorgesehenen Standorte sind Dreiheide, Bad Düben, Laußig, Wiednitz und Zabeltitz."
Laut Weichert handelt es sich um die gleichen Betriebe, die schon in den vergangenen Jahren auf Agro-Gentechnik gesetzt haben.
Ursache für die ungeminderte Gentechnikgläubigkeit einiger sächsischer Landwirte ist für Weichert der Kurs der Staatsregierung: "Anders lautenden Expertenmeinungen zum Trotz glaubt Landwirtschaftsminister Frank Kupfer (CDU) immer noch, dass die Agro-Gentechnik das Allheilmittel für die Probleme der Landwirtschaft ist. Er wird nicht müde, bei jeder Gelegenheit ihren angeblichen Nutzen zu betonen und gegenteilige Meinungen entweder zu verschweigen oder als fortschrittsfeindlich zu diskreditieren."

Hintergrund:
Im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind alle Flächen verzeichnet, auf denen Gentechnik-Pflanzen angebaut werden (sollen). Das gilt für den kommerziellen Anbau und für die Forschung. Grundlage für die Angabe der Standorte ist das Gentechnikgesetz.
Im Standortregister kann jeder einsehen, wo welche Pflanze freigesetzt bzw. angebaut wird oder werden soll, sowie deren gentechnisch veränderte Eigenschaften. Das Standortregister ist über den Internetauftritt des BVL öffentlich zugänglich. Während der kommerzielle Anbau drei Monate vorher angezeigt werden muss, sind Forschungsfreisetzungen erst drei Tage vor der Aussaat im Standortregister verzeichnet.
Im April 2009 verfügte Ilse Aigner das Anbauverbot, der bisher einzigen zugelassenen Pflanze, den Genmais MON810 der Firma Monsanto, weil es Zweifel an der Sicherheit des Gen-Maises gibt. Trotz des Verbotes können Landwirte unter Vorbehalt den Anbau anmelden.