Datum: 19. März 2012

PM 2012-080: NPD-Fraktion droht grünem Abgeordneten mit Klage

Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erhielt in Bezug auf das Interview "Natürlich darf man über die NPD lachen" mit dem Nachrichtenportal zeit-online.de (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-03/interview-jennerjahn-npd-sachsen) vom 8. März 2012 mit Schreiben vom 9. März 2012 durch die NPD-Landtagsfraktion, vertreten durch Rechtsanwalt Ingmar Knop, eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugestellt.
In dieser fordert die NPD künftig auf die Aussage zu verzichten, die NPD fordere die "Reinrassigkeit der deutschen Sprache". Dazu Miro Jennerjahn:
"Der Vorgang ist bezeichnend für die NPD. Im Parlament inszeniert sie sich gern als Vorkämpferin der Meinungsfreiheit und spricht mit Blick auf die Bundesrepublik Deutschland von einem Gesinnungsstaat. Sobald die NPD jedoch in ihrem ideologischen Kernbestand angegriffen wird, will sie von Meinungsfreiheit nichts mehr wissen und versucht, diese mit juristischen Mitteln zu unterbinden."
"Der Aufforderung der NPD-Fraktion, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, werde ich nicht nachkommen. Es handelt sich um eine politische Wertung und Zuspitzung. Diese sind jedoch Bestandteil des politischen Meinungskampfes und damit ausdrücklich durch das Grundgesetz wie auch die Sächsische Verfassung gedeckt. Die NPD hat sich auf geradezu peinliche Art und Weise wieder einmal selbst entlarvt."
"Dem von der NPD-Fraktion angedrohten Gerichtsverfahren sehe ich mit Gelassenheit entgegen."

Hintergrund:
Rechtsanwalt Ingmar Knop, ehemaliges Bundesvorstandsmitglied der rechtsextremistischen DVU, ist seit dem Jahr 2009 Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion in Sachsen.
Für den Fall der Nicht-Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung, hat Rechtsanwalt Knop erklärt, er sei beauftragt, den Unterlassungsanspruch seiner Mandantin umgehend gerichtlich durchzusetzen.