PM 2012-087: GRÜNE: Viele offene Fragen vor Einführung der elektronischen Fußfessel in Sachsen
"Bevor die elektronische Fußfessel zur Überwachung von besonders gefährlich eingestuften Straftätern in Sachsen eingesetzt werden kann, gilt es, noch viele offene Fragen zu klären", mahnt Elke Herrmann, Sprecherin für Strafvollzug der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag zur heutigen Anhörung ‚Gesetz zum Staatsvertrag vom 19. Mai 2011 über die Errichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder‘ (Drs. 5/7638).
"Vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland keine Erfahrungen beim Einsatz der elektronischen Fussfessel gibt, stehen wir in der besonderen Verantwortung, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz für alle vertretbar machen", erklärt Herrmann. "Deshalb brauchen wir ein Konzept, dass die Einführung der Fußfessel für den konkreten Einsatz im Rahmen der Führungsaufsicht begleitet."
Die Sachverständigen waren sich darin einig, dass der Einsatz der elektronischen Fußfessel zu keinen Kostenersparnissen führen wird. Vielmehr müssen insbesondere die Führungsaufsichtsstellen personell aufgestockt und die beteiligten Institutionen – Gericht, Bewährungshilfe, Polizei – auf den konkreten Einsatz der elektronischen Fußfessel vorbereitet werden. Gleichesgilt für das konkrete Zusammenwirken mit der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder, die von Hessen aus, die Koordination der Überwachung übernehmen soll.
"Bis jetzt ist leider nicht erkennbar, dass die Staatsregierung außer dem Beitritt zum Staatsvertrag konkrete Maßnahmen plant, die den Einsatz der elektronischen Überwachung vorbereiten und begleiten sollen."