Datum: 11. Januar 2012

PM 2012-09: CDU und FDP setzen verfassungswidriges Sächsisches Versammlungsgesetz im Rechtsausschuss durch

Die Koalitionsfraktionen haben heute ein in den entscheidenden Punkten unverändertes Versammlungsgesetz im Verfassungs- und Rechtsausschuss durchgesetzt. Dazu erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Koalition hält daran fest, das Versammlungsgrundrecht unter dem Vorwand des Würdeschutzes mit schwammigsten Gummiformeln auszuhebeln. So sollen künftig Einschränkungen des Versammlungsrechts unter dem Vorwand des Schutzes der ‚Würde der Opfer eines (!) Krieges‘ oder der ‚Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft‘ möglich sein. Was angeblich gegen Nazidemos gerichtet ist, verhindert diese nicht, schwächt aber das Versammlungsrecht gegen sie."
Die Koalitionsfraktionen haben die Streichung dieses untauglichen Gummiparagraphen abgelehnt. Ebenso lehnten sie auch den Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zur rechtsstaatlichen Neuordnung der polizeilichem Videoüberwachung bei Demonstrationen ab. So soll es weiterhin Nahaufnahmen, auch verdeckt, von Demonstrierenden geben.
"Es ist davon auszugehen, dass die Koalition das Gesetz Ende Januar im Landtag verabschieden und schon für den 13.2.2012 in Kraft setzen will."
Die GRÜNE-Fraktion strebt weiterhin mit den Fraktionen der LINKEN und der SPD eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig an.

Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz – SächsVersG): » Artikel 1 § 12 » Artikel 1 § 15