PM 2012-101: GRÜNE: Tillich muss im Bundesrat gegen Absenkung der Solarvergütung votieren
Vor der morgigen Bundesratssitzung zur Absenkung der Solarvergütung fordert Johannes Lichdi, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) darf jetzt nicht umfallen und muss seinen FDP-Wirtschaftsminister Sven Morlok auf Linie bringen und gegen die Absenkung votieren. Die sächsische Solarbranche steht auf dem Spiel."
"Mit viel Geld eine Industrie aufzubauen und sie kurz vor dem Ziel kaputtzumachen ist ökonomischer Unsinn. Schon in diesem Jahr wird Solarstrom günstiger als Off-Shore-Windenergie. Die Sächsische Staatsregierung sollte deshalb am Freitag im Bundesrat den Antrag von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg unterstützen."
Hintergrund:
Der Bundestag hat die radikalen Kürzungen von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) heute beschlossen. Dabei haben auch die sächsischen Abgeordnten von CDU und FDP gegen die Interssen ihres Landes gestimmt.
Die Änderungen im Einzelnen:
Geplante ABSENKUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE:
- Kleine Anlagen mit 0 – 10 Kilowatt sollen künftig nur noch 80 Prozent ihres Stroms vergütet bekommen (im Regierungsentwurf waren bisher 85 Prozent vorgesehen)
- Anlagen mit 10 Kilowatt – 1 Megawatt sollen künftig nur noch 90 Prozent ihres Stromes vergütet bekommen
- Anlagen, welche eine größere Leistung als 1 Megawatt haben, bekommen nach wie vor 100% ihres Stroms vergütet
- Die restlichen 20 Prozent bzw. 10 Prozent Solarstromerzeugung unterliegen einem Vermarktungszwang und führen zu weiteren Vergütungskürzungen
- Die jährliche Degression soll jetzt bis zu 29 Prozent (bisher waren 24 Prozent vorgesehen) betragen
- Die Kürzungen sollen bis zu 37 Prozent betragen
Allein bei der ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehenen Verordnungsermächtigung, welche es der Bundesregierung ermöglicht hätte, willkürlich für alle Erneuerbaren Energien die Vergütungssätze zu verändern, haben sich die Kräfte der Vernunft offenbar durchgesetzt, denn sie wurde gestrichen.
WELCHE FRISTEN GELTEN BIS ZUM INKRFTTRETEN DES GESETZES?
Die Regelungen des Gesetzes werden am 1. April in Kraft treten. Es werden jedoch Übergangsfristen für Dachanlagen gelten, deren Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 gestellt wurde. Diese Anlagen erhalten noch den alten Tarif, wenn sie vor dem bis zum 30.06.2012 ans Netz gehen.
Freiflächenanlagen, mit einem Aufstellungs- oder Änderungsbeschluss vor dem 1. März 2012, dürfen zu derzeit gültigen Vergütungskonditionen nach Maßgabe der technischen Inbetriebnahme bis zum 30. Juni 2012 installiert werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen gilt diese Regelung sogar bis zum 30.09..