PM 2012-116: GRÜNE: Personalkosten statt Stellenabbau sind nicht transparent
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag bezeichnet die Ankündigung von Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) in der heutigen Morgenpost, künftig nicht mehr von einem Stellenabbau auf 70.000 Stellen bis 2020 zu sprechen, als einen ersten Schritt.
"Sollte mit dieser Ankündigung tatsächlich ein Umdenken in der Personalpolitik für die Landesbediensteten eingeläutet werden, wäre das ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn dann noch die Erarbeitung eines klugen, umfassenden Personalkonzeptes erfolgt, das Einstellungskorridore für eine Verjüngung der Landesverwaltung vorsieht, würde der Freistaat Sachsen tatsächlich zukunftsfähig gemacht. Das setzt allerdings voraus, dass man über konkrete Stellenpläne redet", erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion.
"Die Befürchtung liegt jedoch nahe, dass statt der Zahl ‚70.000‘, künftig einfach die Höhe von 4,2 Milliarden Euro an Personalkosten genannt wird. Transparenter ist diese Rechenart jedoch nicht. Ich fordere Ministerpräsident Tillich daher auf, schleunigst ein Personalkonzept vorzulegen, dass die konkreten Zahlen auf den Tisch legt."
Die bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, Annekathrin Giegengack, ergänzt: "Gerade im Bildungsbereich braucht es jetzt ein vernünftiges Personalkonzept. Angesichts steigender Schülerzahlen wäre ein Abbau an Lehrerstellen nicht zu verantworten. Auch vor dem Hintergrund sinkender Mittel im Staatshauhalt und den damit verbundenen großen Herausforderungen für Finanzminister Georg Unland (CDU) von zwei Milliarden Euro Mindereinnahmen bis 2020, ist ein umfassendes und nachhaltiges Personalkonzept die richtige Antwort."
Hintergrund:
Zukünftige Personalkosten in Höhe von 4,2 Milliarden Euro pro Jahr ab 2020 entsprechen einem Stellenabbau in der bislang geplanten Höhe. Die Zahl 4,2 Milliarden Euro ist das Ergebnis einer überschlägigen Rechnung. Durchschnittlich kostet eine A13/TV-L 13 Stelle jährlich 60.000 Euro. Diese Entgeltgruppe erhält ein Hochschulabsolvent zu Anfang seiner Karriere im öffentlichen Dienst. Diese Kosten pauschal für alle Landesbediensteten anzusetzen, die freilich nicht allesamt einen Hochschulabschluss haben, entspricht einer konservativen Herangehensweise zur Berechnung der Personalkosten.