PM 2012-122: Urteil des OVG Bautzen zur Lernmittelfreiheit
Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, nach dem Eltern in Sachsen künftig nicht mehr für Kopien von Unterrichtsmaterial zur Kasse gebeten werden dürfen (Az: 2 A 520/11), erklärt Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:
"Durch das Urteil des OVG ergeht ein Arbeitsauftrag an das Landesparlament, die Vorgaben der Verfassung und des Schulgesetzes endlich in Einklang zu bringen. Während die Verfassung vorsieht, dass Lernmittel unentgeltlich sind, beschränkt sich das Schulgesetz auf die kostenlose Verleihung von Schulbüchern. Dieser Zustand ist nicht länger haltbar."
"Vor allem für die unmittelbar betroffenen zwei Schüler, die wegen der standhaften Weigerung ihrer Mutter das Kopiergeld zu bezahlen, in ihrer Schule Spießruten laufen mussten, wird das Urteil ein unvergessliches Lehrstück in Sachen Demokratie und Rechtsstaat sein. Wir freuen uns mit dieser Familie."
In einer Öffentlichen Anhörung zur Lernmittelfreiheit in Sachsen am 23.3.2012 hatte die Mutter gerade erst über die Folgen ihres Widerspruchs für ihre Kinder berichtet.
"Das Verfahren zeigt, es lohnt sich, auch über Jahre praktizierte Verfahrensweisen nicht widerspruchslos hinzunehmen. Auch wenn sich das Urteil des OVG nur auf Kopiergeld bezieht, wird diese Entscheidung grundsätzliche Wirkung zeigen. Denn es ist exemplarisch deutlich geworden, das Lernmittel in der heutigen Zeit mehr sind als nur Schulbücher."
Hintergrund:
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen sind die Kommunen als Träger öffentlicher Schulen für die Bereitstellung solcher Unterlagen zuständig. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes aus dem Vorjahr. Die Gemeinde Königswartha (Landkreis Bautzen) war dagegen in Berufung gegangen. Sie hatte damals gegen eine Mutter geklagt, die rund 35 Euro Kopierkosten nicht zahlen wollte.