Datum: 25. April 2012

PM 2012-135: Parlament muss über Ziele der nächsten Strukturfondsperiode mitentscheiden

Die heutige Anhörung im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Europafragen (VREA) zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion "Zukunft der Europäischen Fonds in Sachsen nach 2014" diente der Information der Abgeordneten über Rahmenbedingungen der kommenden EU-Strukturfondsperiode 2014-2020. Gisela Kallenbach, europapolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:
"Ich sehe ein gewachsenes Interesse bei den Abgeordneten, über die Schwerpunkte der neuen Strukturfondsperiode mitzubestimmen. Im Moment macht allein die Verwaltung die Politik. Ich erwarte von der Staatsregierung, das Parlament an der Planung und Entscheidungsfindung zu beteiligen. Der Landtag darf wegen seiner Budgethoheit nicht übergangen werden. Das hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof 2008 im Urteil zur Normenkontrollklage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgestellt."
Die Rahmenbedingungen der EU-Regionalpolitik werden sich in der kommenden Förderperiode verändern. Sachsens Regierungsbezirke weisen ein Bruttoinlandsprodukt pro Kopf zwischen 75 und 90 Prozent des EU-Durchschnitts auf. Sie rücken nunmehr aus der höchsten Förderkategorie in die Gruppe der Übergangsregionen. Sie bekommen weniger Geld und müssen es konzentrierter einsetzen.
"Es gilt, vom Gießkannenprinzip wegzukommen. Die Kommission fordert: mehr Konzentration, mehr Transparenz und mehr Partnerschaft. Und vor allem, mehr für den Klimaschutz zu tun. In der Anhörung haben sich die Sachverständigen dafür ausgesprochen, stärker in Köpfe statt Beton zu investieren – das ist eine lang und oft erhobene Forderung. Leider hatte bislang immer der Straßenbau die Nase vorn", so Kallenbach.
20 Prozent der Mittel im Europäischen Fonds für Regionalentwicklung sollen für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz eingesetzt werden. Bisher sind es nur drei Prozent. Peter Torkler vom WWF Deutschland betont dazu als Sachverständiger der GRÜNEN-Fraktion: "Ich sehe große Chancen in den Vorgaben zur CO2-Reduktion. Sachsen ist mit seinen Unternehmen, seiner innovativen Forschungslandschaft und vielen engagierten Partnern im Umweltbereich gut aufgestellt, diese Zielvorgaben zu erfüllen."
"Für mich ist eine Kernforderung, dass das Partnerschaftsprinzip endlich ernst genommen wird. Wir haben gehört, dass die Vertreter der Zivilgesellschaft in den Begleitausschüssen von den Fondsverwaltern noch lange nicht als Partner auf Augenhöhe akzeptiert werden. Die Begleitausschüsse brauchen klare Regeln zum Stimmrecht und einen finanziellen Ausgleich für die überwiegend ehrenamtlich tätigen Partner, um eine kontinuierliche Mitwirkung leisten zu können", erklärt Kallenbach.

Hintergrund:
Die Europäische Kohäsionspolitik ist das wichtigste Instrument, um die Ziele der Strategie Europa 2020 mit einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Entwicklung zu erreichen. Ausgestattet mit einem Drittel des gesamten EU-Budgets trägt die Kohäsionspolitik dazu bei, den Entwicklungsabstand der Regionen zu verringern. Die EU-Fördermittel sind ein wichtiges Steuerungsinstrument der Sächsischen Landespolitik. Die Budgethoheit des Sächsischen Landtags verlangte eine parlamentarische Befassung, wie im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 23.4.2008 (Vf. 87-I-06) zum Informationsrecht des Landtags festgestellt wird: "Die Antragsgegnerin hat gegen das Informationsrecht des Landtages aus Art. 50 i.V.m. Art. 39 Abs. 2 Alt. 3 SächsVerf verstoßen, soweit sie es unterlassen hat, den Landtag vollständig und rechtzeitig über die Inhalte der Vorschläge für die Operationellen Programme … zu informieren, bevor sie die erarbeiteten Programmvorschläge über den Bund bei der Europäischen Kommission … eingereicht hat."
» Antrag "Zukunft der Europäischen Fonds in Sachsen nach 2014" (Drs. 5/7509)
» Europäische Kommission – Europäische Regionalpolitik: