Datum: 26. April 2012

PM 2012-137: Vernichtende Kritik an Gesetzesentwurf von CDU/FDP

Zur Anhörung des Gesetzentwurfs von CDU- und FDP-Fraktion zur Änderung des "Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz" in der heutigen Sitzung des Innenausschusses im Sächsischen Landtag erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Ich habe selten eine so einhellig vernichtende Kritik an einem Gesetzesentwurf erlebt. Die Experten haben deutlich gemacht, dass Rettungsdienst, Krankentransport und Katastrophenschutz auf dieser Grundlage in Sachsen nicht sichergestellt werden können."
Dass der Gesetzesentwurf dem Ziel des Rettungsdienstes kontraproduktiv entgegensteht, machte auch der von der GRÜNEN-Fraktion geladene Sachverständige, der Rettungsdienstmitarbeiter Innocent Töpper deutlich: "Im Mittelpunkt der Novellierung steht nicht das Wohl des Patienten, sondern der Wunsch nach kurzfristigen Kosteneinsparungen. Sollte der Gesetzentwurf unverändert verabschiedet werden, müssen die Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit harten Lohnverlusten rechnen."
Darüber hinaus wurde deutlich, dass die im Entwurf vorgesehene Mitvergabe der Fahrzeuge weiteren Druck auf die Lohnkosten ausüben soll. "Das ist inakzeptabel", so Jähnigen. "Die Koalitionsfraktion müssen diesen unbrauchbaren Gesetzentwurf zurückzuziehen."
"Da CDU- und FDP-Fraktion offenbar überfordert sind, fordere ich die Staatsregierung auf, einen besseren Gesetzentwurf unter besonderer Beachtung der medizinischen Anforderungen und mit fester Tarifbindung vorzulegen. Im Übrigen verweise ich auf den Entwurf für ein GRÜNES Vergabegesetz. Das gibt einen klaren Rechtsrahmen mit Tariflöhnen und ökologischen Kriterien und lässt nicht, wie bisher, die Kommunen allein."

Hintergrund:
Die GRÜNE-Fraktion hat im März 2012 ein Gesetzentwurf zur Vergabe öffentlicher Leistungen nach umwelt- und sozialgerechten Kriterien vorgelegt.
» GRÜNES-Eckpunktepapier zum sächsischen Vergabegesetz » GRÜNER-Gesetzentwurf "Gesetz für die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergG)" (Drs. 5/9002)