Datum: 09. Mai 2012

PM 2012-148: GRÜNE-Fraktion lehnt Novelle des sächsischen Jagdgesetzes ab

Zur heute im Sächsischen Landtag verabschiedeten Neuregelung des Jagdgesetzes erklärt Elke Herrmann, Sprecherin für Tierschutz in der GRÜNEN-Landtagsfraktion:

"Die Gesetzesnovelle bleibt weit hinter dem zurück, was aus tierschutzrechtlicher Sicht geboten und möglich gewesen wäre. Das hat in erster Linie mit dem Anspruch der CDU/FDP-Koalition und der Staatsregierung und erst in zweiter Linie mit den starken Lobbyverbänden der Jagd zu tun. Will heißen: ich hatte in der Debatte durchaus den Eindruck, dass mehr Verhandlungsspielraum gegeben war. Sie haben ihn nicht genutzt. Ein Grund mehr, weiter auf eine Verbandsklagemöglichkeit für Tierschutzverbände zu drängen."

"Ein novelliertes sächsische Jagdgesetz muss aus unserer Sicht widerspiegeln, dass der Tierschutz seit Juni 2002 im Grundgesetz verankert der Bundesrepublik ist. Ich frage die Staatsregierung und die Koalition, an welcher Stelle sie entsprechend ausreichende Änderungen vorgenommen haben? Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Sie dürfen nach dem verfassungsmäßigem Grundsatz und dem Bundestierschutzgesetz nur aus einem vernünftigem Grund getötet werden."

"Anstatt sich wie andere Bundesländer mit bestehenden Tierschutzproblemen bei der Jagd intensiv auseinanderzusetzen und tierschutzwidrige Jagdmethoden wie generell die Fallenjagd oder den Haustierabschuss zu unterbinden, bleiben die Privilegien der Jägerschaft ohne fachliche Begründung weitgehend unangetastet. Darüber hinaus verbieten sie in Paragraph 18, Abs. 1, Satz 2 die Jagd mit Totschlagfallen, schränken dies mit ihrem Änderungsantrag aber sogleich wieder ein."

"Aus unserer Sicht wäre eine echte Modernisierung der Jagdgesetzgebung notwendig, die eine effektive Bejagung mit dem Ziel der Bestandsabsenkung des verbeißenden Schalenwilds erlaubt und die Belange der Grundeigentümer sowie der Gesellschaft in den Vordergrund stellt und die Ziele der Jägerschaft entsprechend unterordnet."

"Die GRÜNE-Landtagsfraktion definiert die Jagd als nachhaltige Nutzung wildlebender, in ihrem Bestand nicht gefährdeter Tierarten. Gleichzeitig sind alle einheimischen Wildtierarten in geeigneten Lebensräumen zu erhalten bzw. ihre Wiederansiedlung zu fördern. Vorrangiges Ziel der Bejagung von Wildtieren muss die Sicherung von naturnahen, strukturreichen Ökosystemen sein. Dabei sind Störungen von Natur und Landschaft zu minimieren."

"Die Jagdentscheidung muss sich auf die Situation der Art in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet beziehen. Wir wollen deshalb, dass die Liste der jagdbaren Tiere deutlich verkürzt wird. Stark bedrohte Arten wie Biber, Luchs, oder Wildkatze gehören nicht ins Jagdrecht. Auch der Wolf hat nichts im Jagdgesetz verloren. Streng geschützte Arten sind in die alleinige Zuständigkeit der Naturschutzbehörden zu stellen."

"Wildtiere sind unsere Mitgeschöpfe. Die Jagdausübung muss sich an wildbiologischen und ökologischen Erkenntnissen orientieren. Sie hat daher möglichst effektiv, störungsarm, wildtiergerecht und tierschutzkonform zu erfolgen. Reine Trophäenjagen, das Heranzüchten von Wildtieren für eine möglichst große Abschussziffer, Zucht und Produktion von jagdbarem Wild, Aufstellen von Fallen und Ähnliches sind aus ethischen Gründen nicht mehr vertretbar."

"Insbesondere unsere Wälder müssen in Folge des Klimawandels möglichst rasch in artenreiche Mischwälder umgewandelt werden. Notwendig ist daher eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere durch eine deutliche Reduktion der hohen Dichten jener Tierarten, auf die die hohe Verbissbelastung der Waldverjüngung zurückgeht. Dies scheitert bislang unter anderem an behördlichen Defiziten im konsequenten Gesetzesvollzug, vor allem aber am Widerstand von mehrheitlich an hohen Wilddichten interessierten Jägern. Hier lohnt sich ein Blick nach Bayern. Dort werden keinen Zaunbauten mehr gefördert, sondern die Waldbesitzer für konkrete Erfolge im Waldumbau vergütet. Dieser finanzielle Anreiz führt zu einer stärkeren Ausrichtung der Jagd am Zustand des Waldes."

"Das jagdliche Ziel, auf Dauer verträgliche Wilddichten zu schaffen, wurde in Sachsen bisher deutlich verfehlt. Mit dieser Novelle kommen wir diesem Ziel nicht näher."
» Eckpunktepapier zum novellierten Jagdgesetz "GRÜNE Leitlinien zur Jagd"