PM 2012-149: Entscheidende Fragen zur elektronischen Fußfessel bislang noch unbeantwortet
Den heute im Landtag beschlossenen Beitritt des Freistaats Sachsen zum Staatsvertrag "über die Errichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder" (Drs. 5/8988) sieht Elke Herrmann, Sprecherin für Strafvollzug der GRÜNEN-Fraktion, kritisch.
"Ob die Ziele des Gesetzgebers, eine bessere Kontrolle von Aufenthaltsverboten, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie die Abschreckung vor Rückfalltaten, auf diese Weise erreichbar sind, ist zweifelhaft. Etliche Fragen zum geplanten Einsatz der elektronischen Fußfessel bleiben offen."
Die Abgeordnete Herrmann verweist in diesem Zusammenhang auf folgende Punkte: "Vornan stehen grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes der Fußfessel, die aktuell das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Bisher gibt es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, ob der Einsatz der elektronischen Fußfessel gerade im Kreis der Straftäter und Straftäterinnen schwerster Gewaltdelikte rückfallverhindernd wirkt. Dazu kommt, dass erhebliche technische Probleme den Einsatz der elektronischen Fußfessel mit GPS derzeit erschweren."
"So lange diese Punkte nicht geklärt sind und unseren Forderungen im Entschließungsantrag nicht zugestimmt wird, sind wir gegen den Beitritt zum Staatsvertrag", so Herrmann.
» Redebeitrag zum Thema
Hintergrund:
In ihrem Entschließungsantrag fordert die GRÜNE-Fraktion u. a. den Einsatz der Fußfessel mit Blick auf Kostenersparnis, Kontrolleffizienz, Grundrechtsrelevanz und Auswirkungen für die Dauer von zwei Jahren zu prüfen und Ende 2014 dem Verfassungs-, Rechts- und Europaauschuss des Sächsischen Landtags einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
» Entschließungsantrag
Anfang 2011 wurde im Strafgesetzbuch mit Paragraph 68 b eine Regelung eingeführt, die es Richtern und Richterinnen ermöglicht, die elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels GPS, die sogenannte elektronische Fußfessel, im Rahmen der Führungsaufsicht als Weisung anzuordnen. Zielgruppe sind als gefährlich eingeschätzte, aus der Haft oder der Sicherungsverwahrung Entlassene. Die Überwachung erfolgt seit 1. Januar 2012 durch die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Bad Vilbel/Hessen. Die Überwachungsstelle ist eine IT-Zentrale, in der alle Meldungen über den Aufenthaltsort und den Zustand der elektronischen Fußfesseln zusammenlaufen. Mit dem Staatsvertrag wird die GÜL zudem beauftragt, die eingehenden technischen Meldungen dahingehend zu bewerten, ob eine erhebliche Gefahr für Dritte besteht.