Datum: 21. Mai 2012

PM 2012-161: Öffentliche Anhörung zur Hospiz- und Palliativarbeit in Sachsen

Die heutige Öffentliche Anhörung im Sozialausschuss zum GRÜNEN-Antrag "Leben und Sterben in Würde – Konzeption zur Hospiz- und Palliativarbeit im Freistaat Sachsen umsetzen" macht deutlich, dass sich seit 2001 auf der Grundlage der Hospizkonzeption und deren Fortschreibung von 2007 eine regional sehr unterschiedlich ausgeprägte Struktur der hospizlichen und palliativmedizinischen Versorgung für Erwachsene und Kinder in Sachsen entwickelt hat.

"Wesentlichen Anteil an diesem positiven Ergebnis hat, dass die beteiligten Akteure bei den Konzeptionen des Freistaates mitarbeiten konnten und Sachsen die Hospizarbeit bislang kontinuierlich, wenn auch rückläufig, gefördert hat", erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.

"Die Sachverständigen repräsentierten eindrucksvoll das vielgestaltige ambulante und stationäre Versorgungsangebot für Menschen am Lebensende. Die Statements zeigten, welche Dynamik in diesem Arbeitsfeld steckt, aber auch vor welchen Herausforderungen wir noch stehen", so Herrmann.

Für den Bereich der ambulanten Hospizarbeit erklärten die Sachverständigen mehrheitlich, darunter auch die Sachverständige der GRÜNEN-Fraktion, Felicitas Baensch, Koordinatorin im Christlichen Hospizdienst Görlitz, dass die Förderung des Landes unverzichtbar sei, um die Arbeit in der bisherigen Form aufrecht zu erhalten. Spenden von privater Seite, über Stiftungen oder Erbschaften bzw. Eigenvermögen sind bei Hospizvereinen in Sachsen im Gegensatz zu den alten Bundesländern nicht gegeben.

Bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geht man von etwa 5.000 Patienten aus, die pro Jahr in Sachsen versorgt werden müssten. In diesem Bereich ist eine Flächendeckung von nur 70 Prozent erreicht. Die Stagnation auf diesem Stand weist auf Nachholbedarf hin.

In der Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche, so machte es der Sachverständige Andreas Müller deutlich, klafft in Nordsachsen eine Versorgungslücke. Auch die Bundesländerübergreifende Zusammenarbeit müsste intensiviert werden.

"Aus den Stellungnahmen wurde deutlich, dass eine stärkere Vernetzung des differenzierten ambulanten und stationären Bereichs erforderlich ist. Zusätzlich muss der Hospizgedanke noch stärker in der Öffentlichkeit bekannt werden, damit dem Wunsch von ca. 80 Prozent der Menschen entsprochen werden kann, zu Hause zu sterben. Für diese Aufgaben wäre eine fundierte Neufassung der Hospizkonzeption ein wichtiger Baustein", fasst Elke Herrmann das Ergebnis der Öffentlichen Anhörung zusammen.
» grüner Antrag "Leben und Sterben in Würde – Konzeption zur Hospiz- und Palliativarbeit im Freistaat Sachsen umsetzen" (Drs. 5/6972)
» Kleine Anfrage "Arbeit und finanzielle Situation der ambulanten Hospizdienste" (Drs. 5/7914)

Hintergrund:
Sachsen hat aktuell 53 ambulante Hospizdienste, sieben stationäre Hospize, neun Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und 23 Palliativstationen mit 182 Betten. Trotz dieser Zahlen liegt Sachsen, was die Anzahl der Hospize für Erwachsene bzw. die Anzahl der Betten in stationären Hospizen für Erwachsene pro 1 Mio. Einwohner in den einzelnen Bundesländern betrifft, jeweils an sechstletzter Stelle im Ranking der Bundesländer.
Von 50.909 verstorbenen Menschen in Sachsen im Jahr 2010 wurden nur 6,7 Prozent bzw. 3181 Menschen von ambulanten Hospizdiensten begleitet. Im Bereich der spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung geht man von etwa 5.000 Menschen aus, die Behandlungsbedarf hätten. Dies entspricht zehn Prozent der Sterbenden.