Datum: 23. Mai 2012

PM 2012-164: Maßnahmebündel für Kinder- und Jugendrechtsgesetz gefordert

Die heutige Öffentliche Anhörung zum GRÜNEN-Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen" im Verfassungs-, Rechts- und Europaauschuss des Landestages machte ganz klar, dass die Frage nicht länger heißt, ob Kinder und Jugendliche beteiligt werden müssen, sondern wie dies erfolgen kann.

"Deutlich wurde, dass es ein Bündel an Maßnahmen geben muss. Gesetzlich verankerte Beteiligungsrechte und -verfahren müssen erstens fachlich begleitet werden, zweitens sind konkrete Projekte erforderlich, die Beteiligung erfahrbar machen. Als dritter Baustein ist eine landesweite Servicestelle für Kinder, Jugendliche und Kommunen notwendig, die diese Schritte vor Ort begleitet und darüber hinaus Moderatoren für Beteiligung ausbildet."

Mit dem Gesetzentwurf will die GRÜNE-Fraktion die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen schaffen und vor allem Verbindlichkeit herstellen.
Die Sachverständigen betonten, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die UN-Kinderrechtskonvention, das Mandat im Kinder- und Jugendhilfegesetz (8. Buch Sozialgesetzbuch) für eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft sowie das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung umgesetzt werden würden.

Der Sachverständige der GRÜNEN-Fraktion, Carsten Roeder, Leiter des Kinder- und Jugendbüros der Stadtverwaltung Itzehoe in Schleswig-Holstein, und zuständig für Kinder und Jugendbeteiligung, machte deutlich, dass Beteiligung kommunal möglich ist und positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhält bzw. schafft.
» grüner Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kinder- und Jugendrechtsgesetz – SächsKJRG)" (Drs. 5/7651)
» grüner Antrag "Kinder und Jugendliche reden mit – Demokratie will gelernt sein" (Drs. 5/5127)
» Kleine Anfrage "Partizipation von Kindern und Jugendlichen" (Drs. 5/3696)

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf ist Teil eines Maßnahmepakets der GRÜNEN-Fraktion. Dessen erster Teil, der Antrag "Demokratie will gelernt sein – Kinder und Jugendliche reden mit" wurde am vergangenen Montag, 21.5., im Sozialausschuss abgelehnt. Der Antrag sollte die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention voran bringen, in dem die Staatsregierung einen Überblick zu den bisher in Sachsen existierenden Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen erstellt und einen Aktionsplan für mehr Partizipation erarbeitet. Darüber hinaus sollte eine Servicestelle geschaffen werden, die diesen Prozess begleitet.