Datum: 09. Juni 2012

PM 2012-181: Hochschulfreiheitsgesetz der Staatsregierung verdient seinen Namen nicht

Zu den Ergebnissen der Anhörung zum sogenannten Hochschulfreiheitsgesetz im Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtags erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion GRÜNE, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg:

"In seltener Einmütigkeit konzentrierte sich die Kritik der Sachverständigen auf die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Zielvereinbarungen. Unangemessene Detailsteuerungen und Mehrfachsanktionen durchkreuzen hier das Ziel der Hochschulautonomie. Absolut unhaltbar ist das einseitige Festlegen von Zielvereinbarungen durch das Wissenschaftsministerium, falls keine Vereinbarung zustande kommt. Damit gäbe es keine kooperativen Verhandlungen auf Augenhöhe. Hier regiert allein der Schattenwissenschaftsminister Georg Unland nach dem Prinzip: Und bist Du nicht willig, entzieh‘ ich das Geld!"

"Durch Langzeitstudiengebühren werden Studierwillige vor zusätzliche Hürden gestellt und die soziale Öffnung der Hochschulen behindert. In der heutigen Anhörung wurden bekannte Erkenntnisse nochmals bestätigt: Langzeitstudiengebühren sind nicht notwendig, persönliche Lebenslagen und unzureichende Studienbedingungen werden nicht beachtet und der Verwaltungsaufwand wird wahrscheinlich unverhältnismäßig hoch sein. Die schwarz-gelbe Koalition muss dieses rein ideologisch begründete Vorhaben streichen."