Datum: 12. Juni 2012

PM 2012-185: „Und das Chaos nimmt kein Ende…“

Zur heute bekannt gegebenen Entscheidung des Kabinetts, die berufliche Aus- und Weiterbildung in Sachsen neu zu strukturieren, erklärt Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:

"Das Vorgehen der Staatsregierung kann man nur als chaotisch bezeichnen. Da fasst das Kabinett Ende April den Beschluss, 40 landesrechtlich geregelte Berufe abzuwickeln und hat keinen Plan, ob es für die insgesamt rund 12.000 Auszubildenden tatsächlich eine gleichwertige duale Ausbildungsmöglichkeit in Sachsen gibt."

Noch im April hatte des Kultusministerium in der Großen Anfrage zu Stand und Perspektiven der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen mitgeteilt, dass man keine präzisen Vorhersagen zu möglichen Angebotslücken bei der Beruflichen Ausbildung machen könne. Der Bedarf der Wirtschaft an Fachkräften würde vom Wirtschaftsministerium nicht erhoben.

"Das heißt, ohne verlässliche Datengrundlage soll das Ausbildungssystem grundsätzlich von einer Vollzeitausbildung auf die duale Ausbildung umgestellt werden. Inwiefern dies den tatsächlichen Erfordernissen in unserem Land entspricht, ist jedoch absolut unklar."

"Wenigstens im Bereich Pflege und Sozialwesen scheint die Regierung zur Vernunft gekommen zu sein. So wurde u.a. die geplante Abwicklung des Sozialassistenten zurückgenommen. Rund 4.500 Schülerinnen und Schüler absolvieren im Moment diese Ausbildung, die Voraussetzung dafür ist, Erzieher werden zu können. Dies hätte dem Kultusministerium bekannt sein müssen, hat es doch die entsprechende Fachschulordnung selbst erlassen."

"Mit dem Beschluss des Kabinetts, der im April noch ‚unverzüglich‘ umgesetzt werden sollte und heute in Teilen wieder zurückgenommen werden musste, hat die Staatsregierung gezeigt, dass sie völlig überfordert ist. Die Situation im Bildungsbereich ist desaströs."

Hintergrund:
Berufsqualifizierende Bildungsgänge können dual an Berufsschulen/in Ausbildungsbetrieben oder vollzeitschulisch an Berufsfachschulen absolviert werden. Die Ausbildungsgänge an Berufsfachschulen können bundesrechtlich (z.B. Altenpfleger) oder landesrechtlich (z.B. staatlich geprüfter Assistent für Hotelmanagement) geregelt sein. Viele der landesrechtliche geregelten Ausbildungsgänge haben keine Entsprechung in der dualen Ausbildung.