PM 2012-187: Koalition korrigiert Glücksspiel-Ausführungsgesetz in letzter Minute
In letzter Minute korrigieren die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf beim Glücksspiel-Ausführungsgesetz aus der Feder des Staatskanzlei-Chefs Johannes Beermann (CDU). CDU- und FDP-Fraktion legten heute überraschend einen entsprechenden Änderungsantrag vor.
"Es ist schon ein außergewöhnlicher Vorgang, dass die Koalition im Landtag die Beschlussempfehlung des Ausschusses korrigiert. Offenbar gab es in der CDU doch erheblichen Widerstand gegen diesen marktradikalen Gesetzentwurf", so Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. "Mit der Durchsetzung einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat die GRÜNE-Fraktion offenbar ein Nachdenken in der CDU-Fraktion ausgelöst."
"Mit der Vergrößerung des Mindestabstands zwischen den Spielhallen von bisher 150 auf 250 Meter sowie der Spielfreiheit von Ostersonntag und Reformationstag bewegt sich die Koalitonen in die Richtung, die die GRÜNE-Fraktion auch in ihren Änderungsanträgen beantragt hat", freut sich die Abgeordnete.
"Die umfassenden Änderungsvorschläge für die Verfahren der Spielvermittlung sowie die Genehmigungs- und Kontrollpraxis sind allerdings unüberschaubar. Diese Diskussion gehört in den Ausschuss. Wegen der Ratifikationsfristen für den Staatsvertrag Anfang Juli ist eine erneute Ausschussberatung leider unmöglich. Der Innenausschussk hat zwei Sondersitzungen zu dem Gesetz machen müssen. Es wäre genug Zeit gewesen, sich dort mit den Einzelheiten der Ausführungsgesetze zur Kontrolle und Genehmigung von Spielhallen und Wettbüros zu befassen", kritisiert Jähnigen. "Jetzt wird das Gesetz mit zu heißer Nadel zusammen gestrickt. Die Qualität des Gesetzes zur Kontrolle und Eindämmung von Glückspiel und Sportwetten wird somit zur Glückssache."
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte noch am Freitag an die CDU-Fraktion appelliert, Änderungen beim sächsischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag vorzunehmen.