Datum: 18. Juni 2012

PM 2012-192: Klage zur polizeilichen Datenbank IVO wird vor Verfassungsgericht verhandelt

Die Klage des GRÜNEN-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi und der LINKEN-Landtagsabgeordneten Julia Bonk auf Offenlegung der Errichtungsanordnung der polizeilichen Datenbank für ‚Integrierte Vorgangsbearbeitung‘ (IVO) wird am Donnerstag, 12 Uhr, in Leipzig vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof verhandelt. Die beiden Abgeordneten werden durch Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Berlin, vertreten.
Inhaltlich geht es Julia Bonk und Johannes Lichdi um die vollständige Beantwortung einer von ihnen gemeinsam gestellten Kleinen Anfrage. Die Abgeordneten wollen die Errichtungsanordnung erhalten, in der die Kriterien für Speicherungen in der polizeilichen Datenbank für Vorgänge ‚IVO‘ festgeschrieben sind.
"Wir Abgeordneten sind nach der Verfassung aufgerufen, die Staatsregierung und die nachgeordneten Behörden zu kontrollieren. Als Mitglieder des Landtags sind wir verpflichtet, die polizeilichen Eingriffe zu beobachten, um gegebenenfalls korrigierend durch Änderungen des Polizeigesetzes eingreifen zu können. Dazu müssen wir die Grundlagen der polizeilichen Datenspeicherungen kennen", so Johannes Lichdi, der auch rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ist.
"In der IVO-Datenbank waren im Januar 2010 über 7,3 Mio. Personendatensätze erfasst. Ungefähr 12.500 Polizeibeamte hatten zu diesem Zeitpunkt Einsicht und mehrere hundert Beamte haben Schreibrechte, ihnen ist also die Errichtungsanordnung bekannt", so Lichdi.
"Die Staatsregierung kann sich nicht auf Geheimnisschutz berufen. Es kann nicht sein, dass fast alle Polizeibeamte Kenntnis haben, aber nicht die zur Kontrolle und Beobachtung berufenen Abgeordneten. Zudem ist die Errichtungsanordnung für entsprechende Datenbanken des Bundeskriminalamtes öffentlich zugänglich."
Julia Bonk, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE LINKE, erklärt: "Die Grund- und Verfahrensrechte der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen sind dem behördlichen Handeln der Polizei bislang leider völlig nachgeordnet. Darum müssen solche Rechte verankert werden. Ein erster Schritt ist die Veröffentlichung der Verordnung."

Ort:
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen,
Harkortstr. 9, Saal 115,
04107 Leipzig
Zeit:
Donnerstag, 21.06.2012, 12:00 Uhr » Arbeitskreis Datenbanken » Kleine Anfrage ‚ Errichtungsanordnung Integrierte Vorgangsbearbeitung‘ (IVO) (Drs 5/4973)