Datum: 21. Juni 2012

PM 2012-196: Sächsischer Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Polizeilicher Datenbank ‚IVO‘

Heute hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof die Klage der Landtagsabgeordneten Julia Bonk (DIE LINKE) und Johannes Lichdi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nichtbeantwortung der Kleinen Anfrage zur Offenlegung der Errichtungsanordnung für die Polizeiliche Datenbank ‚IVO‘ verhandelt. Dazu erklären die Antragsteller:

"Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Abgeordnete generell kein Recht auf Behördenunterlagen haben, wie die Staatsregierung behauptet. Artikel 51 der Sächsischen Verfassung gewährleistet den Abgeordneten das Recht auf vollständige und wahrheitsgemäße Information, unter Umständen also auch auf Zusendung von Unterlagen."

"Auch auf die Frage des Vertreters der Antragsteller – des Berliner Rechtsanwalts und Datenschutzexperten Sönke Hilbrans – konnte die Vertreterin der Staatsregierung kein Argument nennen, warum die Offenlegung der Errichtungsanordnung die Sicherheit der Polizeiarbeit gefährden könnte. Die Anordnung enthält keine Daten zu einzelnen Vorgängen."

Das Gericht hat den Termin der Verkündung einer Entscheidung auf den 19. Juli, 14 Uhr, festgesetzt.    

Weitere Informationen zum Thema:
» Arbeitskreis Datenbanken
» Kleine Anfrage ‚Errichtungsanordnung Integrierte Vorgangsbearbeitung (IVO)‚ (Drs 5/4973)