PM 2012-202: Innenminister Ulbig muss Gesinnungs-TÜV endlich beenden
Die nun vorliegende schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts (VG) Dresden zur Extremismusklausel des Bundes beinhaltet keinerlei Rückendeckung für die sächsische Extremismusklausel. "Innenminister Markus Ulbig (CDU) muss seinen Gesinnungs-TÜV endlich beenden. Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken sind vom Gericht nicht ausgeräumt worden", erklärt Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. "
Für Jennerjahn ist nachfolgender Satz aus der Urteilsbegründung entscheidend: <<Da es bereits an der notwendigen Bestimmtheit der angegriffenen Nebenbestimmung des streitigen Bescheids fehlt, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, ob, wie vom Kläger weiter vorgetragen, darüber hinaus verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nebenbestimmung bestehen.>>
"Dieser Satz bietet der Staatsregierung keinen Ansatz zu behaupten, sie wäre mit ihrer Formulierung auf der sicheren Seite", so der GRÜNEN-Abgeordnete.