Datum: 27. Juni 2012

PM 2012-206: Modernisierung des sächsischen Strafvollzugs ist überfällig

Zum Steit in der Staatsregierung über die Reform des sächsischen Strafvollzugs (siehe Sächsische Zeitzung vom Tage) erklärt Elke Herrmann, Sprecherin für Strafvollzug der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Die Modernisierung des sächsischen Strafvollzugs ist überfällig. Die CDU sollte ihre Blockade sofort beenden."

"Das neue Strafvollzugsgesetz sollte Maßnahmen stärken, die der Resozialisierung dienen. Dazu gehören vollzugslockernde Maßnahmen genauso wie erforderliche Therapieangebote. Wer gute Maßnahmen zur Resozialisierung anbietet, erhöht die Chance, dass ehemalige Straftäter nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten."

Hintergrund:
Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Sachsens legte im September letzten Jahres den Entwurf eines Landesstrafvollzugsgesetzes vor. Auf dieser Grundlage wird nun ein Sächsisches Strafvollzugsgesetz erarbeitet, das die neue und zeitgemäße Grundlage für den Vollzug der Freiheitsstrafe in Sachsen darstellen soll. Bislang wird dieser Bereich durch das vom Bundesgesetzgeber erlassene Strafvollzugsgesetz aus dem Jahr 1976 geregelt. Seit dem 1. September 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug gem. Artikel 70 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bei den Ländern, so dass diese nunmehr selbst Gesetze im Bereich des Justizvollzuges erlassen können.