Datum: 02. Juli 2012

PM 2012-211: Sachsens Drohne gehört in die Mottenkiste

"Sachsens Drohne gehört in die Mottenkiste!", erklärt Eva Jähnigen, innenpolitischer Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach der Beantwortung ihrer Kleinen Anfrage ‚Drohnen im Freistaat Sachsen‘ (Drs. 5/9130).

"Angeschafft wurde die Kameradrohne im Jahr 2008 als Wunderwaffe gegen Gewalt am Rande von Fußballspielen", erinnert Jähnigen. "Die Bilanz des einstigen Prestigeprojektes der Innenminister und des Polizeipräsidenten Bernd Merbitz bleibt jämmerlich. Im Jahr 2011 wurde die Drohne rechtsstaatlich bedenklich zur Überwachung von friedlichen Demonstranten eingesetzt. Von den nur fünf Einsätzen der Kameradrohne im Jahr 2012 waren allein drei zu Präsentations- und Schulungszwecken. Ansonsten erfolgte der Einsatz zur Sprengung von Kampfmitteln, in einem Fall zur Brandursachenermittlung."

"Die jährlichen Kosten von knapp 100.000 Euro für die Miete der Drohne und zugehöriger Technik (vgl. kleine Anfrage 4/ 11623) konnten bis heute nicht gerechtfertigt werden. Der Wert der Drohnen für die Beweissicherung wurde nie nachwiesen. Die Drohne sollte aus dem Instrumentenkoffer der Polizei ausgemustert werden", so Jähnigen.

"Ich fordere die Staatsregierung auf, zukünftig vor der Anschaffung von Überwachungsspielzeug die Erforderlichkeit darzulegen: Damit ist nicht nur dem Rechtsstaat genüge getan, sondern auch einem sparsamen Einsatz von Steuermitteln. Offenbar kann die Polizei ganz gut auf Drohneneinsätze gegen Fußballfans oder bei Demonstrationen verzichten.

Vergessen werden sollte nicht: Einmal angeschafft, ist ein rechtsstaatlich bedenklicher Einsatz zur Überwachung von Demonstranten oder einer Vielzahl von Unbeteiligten nicht ausgeschlossen."

» Kleine Anfrage "Drohnen im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/9130)