PM 2012-212: NSU-Sachverständige werfen sächsischen Behörden systemisches Versagen vor
In der heutigen Vernehmung zweier Rechtsprofessoren und einer zivilgesellschaftlichen Akteurin im 3. Untersuchungsaususchuss ‚Neonazistische Netzwerke‘ im Sächsischen Landtag haben die Sachverständigen den sächsischen Behörden <<systemisches Versagen>> vorgeworfen.
Dazu erklärt Miro Jennerjahn, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Untersuchungsausschuss:
"Es war erschreckend, wie einmütig die drei Sachverständigen – trotz ihrer unterschiedlichen Perspektiven – zu diesem Ergebnis kamen. Sächsische Stellen waren zuständig für Beobachtung des Terrortrios und Verfolgung der in Sachsen begangenen Straftaten."
So haben die Rechtsprofessoren dezidiert dargelegt, dass der sächsischen Polizei und dem sächsischen Verfassungsschutz eigene Informations- und Entscheidungszuständigkeiten oblagen. Diese seien nicht im erforderlichen Umfang wahrgenommen worden, bemängelte etwa der Rechtsprofessor Christoph Gusy (vollständige Stellungnahme siehe unten).
Der von CDU- und FDP-Fraktion benannte Professor Heinrich Wolff führte zudem aus, dass es in Sachsen keine Gesetzeslücken gibt, die für das Versagen der Behörden hätte verantwortlich sein können. Landesrechtlich seien starke Polizeibehörden und ein – im Vergleich zu anderen Ländern – etwas schwächerer Verfassungsschutz vorgesehen.
Die Leiterin des Kulturbüros Sachsen, Grit Hanneforth, wies darauf hin, dass die aus Thüringen stammenden Terroristen in Sachsen auf ein stabiles, seit 10 Jahren aufgebautes Unterstützernetzwerk trafen und bauen konnten. Dies hätten sächsische Behörden sehen müssen.
» Stellungnahme von Prof. Dr. Christoph Gusy (Bielefeld) » Mehr zum NSU-Untersuchungsausschuss…