Datum: 05. Juli 2012

PM 2012-215: GRÜNE wollen ÖPNV-Investitionsstau in Sachsen beenden

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag will den ÖPNV-Investitionsstau in Sachsen beenden und die Gemeindeverkehrsfinanzierung neu regeln. Dazu hat sie heute einen Gesetzentwurf für ein sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (SäGVFG) vorgelegt, der in der nächsten Woche erstmals im Landtag behandelt wird.

"Wir Landtagsabgeordneten dürfen nicht weiter zusehen, wie die Staatsregierung die kommunalen Verkehrsunternehmen bei den notwendigen Investitionen für Bus und Bahn im Regen stehen lässt", erklärt Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion. "Statt sich landauf, landab die Klagen über diese ÖPNV-feindliche Politik anzuhören, muss der Landtag Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) per Gesetz auf das richtige Gleis setzen. Sonst erhöhen sich die Betriebskosten der Unternehmen weiter, und der gute Kostendeckungsgrad von derzeit etwa 70 Prozent im sächsischen ÖPNV sinkt. Die logische Folge wären weitere Tariferhöhungen bzw. Angebotseinschränkungen."

"Mit unserem Gesetzentwurf sollen die Kommunen wieder Planungssicherheit erhalten. Wir schlagen vor, in den ersten beiden Jahren ab 2014 80 Prozent der Mittel auf die Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsarten Bahn, Bus und Rad zu konzentrieren, um den Investitionsstau zu beenden. Danach sollen die Quoten im Haushaltsbegleitgesetz festgelegt werden. Anders als bei den früheren Regelungen des Bundes soll auch die Förderung von grundhafter Straßensanierung, Lärmsanierung und Carsharing-Stationen aus Landesmitteln möglich werden."

Vorrang bei der Förderung sollen nach dem Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion Verkehrsmaßnahmen erhalten, die Energie und Kohlendioxid sparen und dadurch Kosten senken helfen.

Seit 1.1.2007 erhalten die Bundesländer Geld vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz. Sachsen bekam bisher ca. 88 Millionen Euro pro Jahr für den kommunalen Verkehrsbau (frühere Förderung nach dem gemeindlichen Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes).
Ab dem 1.1.2014 fällt die bisher im Bundesrecht festgelegte, verkehrliche Zweckbindung für dieses Geld weg. Die GRÜNE-Fraktion will daher durch eine Neuregelung im Landesrecht die Zweckbindung für die gemeindliche Verkehrsfinanzierung wieder herstellen und gleichzeitig die Prioritätensetzung bei der Vergabe des Fördergelds verändern. Derzeit werden in Sachsen aus den Entflechtungsgeldern nur 15 Prozent in den Öffentlichen Verkehr investiert. 85 Prozent entfallen auf den Straßenbau. Eine Förderung für Radverkehr oder innovative Mobilitätsangebote wie Carsharing ist gar nicht vorgesehen.
» GRÜNER Gesetzentwurf "Sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz" (Drs. 5/9593)
» GRÜNES Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf