Datum: 05. Juli 2012

PM 2012-217:’Freiwillige‘ Zusammenschlüsse von Gemeinden sind nur Vorstufe von Zwangszusammenschlüssen

Zur heutigen Sachverständigenanhörung des Gesetzentwurfes ‚Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen‘ im Sächsischen Landtag erklärt Eva Jähnigen, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Regelung ‚freiwilliger‘ Zusammenschlüsse von Gemeinden nur die Vorstufe zu gesetzlich geregelten Zwangszusammenschlüssen ist." Das betonte etwa Thorsten Schmidt, Professor für Kommunalrecht an der Universität Potsdam. Dies lehrten auch die Erfahrungen in Brandenburg und Niedersachsen.

"Zwangsweise Gemeindezusammenlegung lehnen wir GRÜNEN ab. Sie führen zu einem Verlust der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Gemeinden."

"Egal ob freiwillig oder unfreiwillig – was bereits jetzt zu kurz kommt, ist die Bürgerbeteiligung bei den Gemeindezusammenschlüssen. Eine Anhörung der Gemeindebürger, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, reicht nicht. Wenn sächsische Gemeinden zusammengehen wollen, dann sollten die Bürger ihren entsprechenden Willen in einem Bürgerentscheid bekunden. Dieser müsste im Gesetz verpflichtend geregelt werden. Außerdem müssen die Pflichten der Gemeinden zur Bürgerbeteiligung erweitert werden."