Datum: 09. Juli 2012

PM 2012-220: Meldegesetz – Auch Sachsen muss im Bundesrat gegen das Gesetz stimmen

"Die Staatsregierung muss am kommenden Donnerstag (12.07.) in der Landtagssitzung erklären, ob sie dem Meldegesetz im Bundesrat zustimmen wird", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. "Hierzu habe ich am 5. Juli eine mündliche Anfrage eingereicht."

"Welche Klientelinteressen wollen Union und FDP denn hier schon wieder bedienen?", fragt Lichdi. "Das Gesetz muss im Bundesrat gestoppt werden. Nach den Datenskandalen der letzten Jahre sah es lange Zeit so aus, dass die Einwilligungslösung zur Datenweitergabe auf Bundesebene durchgesetzt würde. Damit wäre das sächsische Meldegesetzes von CDU und SPD aus dem Jahr 2006 ausgehebelt worden, dass die Einwilligungslösung nicht vorsieht."
Die GRÜNE-Fraktion hatte im Jahr 2011 erneut einen Gesetzentwurf (Drs. 5/1533) vorgelegt, der dies ändert. "Da die bundeseinheitliche Regelung frühestens ab 2014 gilt, fordere ich CDU und FDP auf, dem grünen Gesetzentwurf zuzustimmen. Zum Gesetzentwurf wird es im Herbst eine Anhörung geben."

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz soll zukünftig bundeseinheitlich eine Datenweitergabe zu Werbezwecken ohne Widerspruch weitgehend erlauben und die Meldegesetze der Länder ersetzen.

"Der Meldedatenverkauf der Meldeämter sollte aber von der ausdrücklichen vorherigen Einwilligung der Betroffenen abhängig sein", so Lichdi. "Jede Datenverarbeitung privater Daten durch Dritte ist ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung."
"Die Erhebung und Verarbeitung von persönlichen Daten durch die Meldebehörden findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Staat die Daten zu gesetzlich bestimmten Allgemeinwohlinteressen benötigt. Diese Rechtfertigung kann nicht für die Weitergabe und den Verkauf der Meldedaten an Dritte gelten, die eigennützige Interessen verfolgen."

» GRÜNER Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes" (Drs. 5/1533)
Hintergrund
Am Freitag, dem 29.06.2012, wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ verabschiedet. Dies wurde in einer Pressemeldung unter der Überschrift „Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht“ wie folgt kommentiert: „Wer nicht will, dass Meldeämter seine Daten an Adresshändler und Werbetreibende herausgeben, hat Pech gehabt. Selbst ausdrücklicher Widerspruch nutzt künftig nichts mehr.“ (Quelle: www.zeit.de). Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Wortlaut der Frage zu Meldedatenhandel von MdL Lichdi an die Staatsregierung:

  1. Stimmt/ Stimmte die Staatsregierung im Bundesrat dem Gesetzentwurf insbesondere den Änderungen zur Datenweitergabe zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels in der Fassung der Beschlussempfehlung des BT-Innenausschusses (BT-Drs. 17/10158) zu? (Bitte Antwort begründen)
  1. Inwiefern hält die Staatsregierung die Regelung für datenschutzkonform, wonach entgegen der im ursprünglichen Gesetzentwurfs (BT-Drs. 17/7746/ BR-Drs. 524/11) vorgesehenen „opt-in“-Lösung (§44 Abs. 3 Nr. 2 BMG-E), nun eine Datenweitergabe zu Werbezwecken oder des Adresshandels nur dann nicht zulässig sein soll, wenn Widerspruch eingelegt wurde (opt-out-Lösung) und darüber hinaus dieser Widerspruch dann nicht gilt, wenn „die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“ (§44 Abs. 4 BMG in der vom BT beschlossenen Fassung)?