Datum: 12. Juli 2012

PM 2012-228: Meldegesetzposse des Bundestages darf den Blick nicht davor verstellen, was in Sachsen längst Realität ist

Zur heutigen Meldedaten-Debatte im Sächsischen Landtag erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Es ist die Aufgabe des Landtags, schnellstens die Einwilligungslösung für die Weitergabe von Meldedaten in Sachsen einzuführen. Der dahingehende Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion liegt seit März 2010 vor (Drs. 5/1533). Die Meldegesetzposse im Bundestag darf den Blick auf den laufenden Meldedatenhandel im Freistaat Sachsen nicht verstellen. Im Jahr 2010 nahmen sächsische Kommunen immerhin über 2,1 Millionen Euro aus Melderegisterauskünften ein (Kleine Anfrage Drs. 5/4003)."

"Der Meldedatenhandel ist nach sächsischem Meldegesetz seit dem Jahr 2006 erlaubt. CDU- und SPD-Fraktion haben das Gesetz damals beschlossen, die CDU/FDP-Koalition seit Ende 2009 nicht geändert."

"Wir begrüßen, dass CDU und FDP nicht mit Kritik an dem vom Bundestag mit der schwarz-gelben Mehrheit beschlossenen Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens sparen und ankündigen, sich im Bundesrat für mehr Datenschutz einzusetzen. Auch meine Fraktion fordert die Staatsregierung auf, den Gesetzentwurf im Bundesrat zu stoppen."

» GRÜNER Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes" (Drs. 5/1533)
» Kleine Anfrage Johannes Lichdi "Einnahmen durch Handel mit Meldedaten im Freistaat Sachsen" – Aktualisierung der Anfrage Drs. 5/4003′ (Drs 5/9651)

» Formular "Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten durch die Meldebehörde"

» mehr Informationen zum Melderecht