PM 2012-230: Verfassungsgespräche – Antje Hermenau sieht Fortschritte
GRÜNEN-Fraktionschefin Antje Hermenau sieht Fortschritte beim Bemühen um eine Modernisierung der Sächsischen Verfassung. Nach den Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden am heutigen Tage, sieht sie die Einigung über die Schuldenbremse auf einem guten Weg.
"Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird weiter verhandeln. Erste Detaileinigungen zeichnen sich ab. Wir wünschen uns ein strukturelles Schuldenverbot in der sächsischen Verfassung, dass das Aufhäufen weiterer Schulden verbietet. Um das zu erreichen, ohne bei jedem Einbruch der Steuereinnahmen das ganze Land auf eine Spar–Achterbahn schicken zu müssen, wollen wir eine konjunkturell atmende Schuldenbremse, die die Einnahmelücken vorübergehend schließt. Eine solche Schuldenbremse funktioniert in der Schweiz seit zehn Jahren in der Praxis gut." BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- und SPD-Fraktion haben hierzu ein gemeinsames Papier vorgelegt (siehe unten).
Einfach erklärt funtioniert diese Schuldenbremse nach folgendem Prinzip:
Fehlende Steuereinnahmen kann der Finanzminister erst einmal mit einer kleinen Rücklage ausgleichen, die er zu diesem Zweck bilden muss. Reicht diese nicht aus, kann er seinen Haushalt mit einem ‚Griff in den Dispo‘ kurzfristig ausgleichen, damit er – bildhaft gesprochen – Miete und Strom am Monatsersten bezahlen kann. Steigen die Steuereinnahmen wieder an, wird zuerst der Dispo ausgeglichen und dann die Rücklage wieder aufgefüllt. Falls dann noch etwas übrig sein sollte, werden alte Schulden getilgt, damit man seine Anfälligkeit gegen Zinsschwankungen bei Umschuldungen veringert.
Die GRÜNE-Fraktion strebt zudem weitere Verfassungsmodernisierungen an.
"Das Quorum für Volksbegehren wurde 1992 in der Verfassung auf 450.000 Stimmen festgesetzt, damals repräsentierte dies 10 Prozent der Bevölkerung. Aufgrund des Rückgangs der Bevölkerung in Sachsen sollte das Zulassungsquorum stark abgesenkt werden ", so Hermenau.
"Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, das bisher kein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen hat", kritisiert die GRÜNEN-Fraktionsvorsitzende. "Wir fordern die Einführung eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Informationsfreiheit für öffentliche Daten, soweit nicht Datenschutz, Betriebsgeheimnisse und der Kernbereich der Verwaltung entgegenstehen."
"Sachsen hatte 1992 noch vor der Bundesrepublik ein Staatsziel Umweltschutz in seine Verfassung aufgenommen. 20 Jahre später sollten die Verfassung um die drängendsten aktuellen Umweltprobleme wie Klima-, Biodiversitäts- und Ressourcenschutz erweitert werden. Die Verbandsklage ist auf Tierschutzangelegenheiten zu erweitern", schlägt Hermenau vor.
» Bilanz der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den bisherigen Verhandlungen zur Schuldenbremse