Datum: 19. Juli 2012

PM 2012-236: Verfassungsgerichtshof verurteilt Staatsregierung nach Verletzung der Rechte von Abgeordneten

Zur heutigen Feststellung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig, dass die Staatsregierung die Rechte der Abgeordneten Julia Bonk, Fraktion DIE LINKE, und Johannes Lichdi, GRÜNE-Fraktion, aus Art. 51 der Sächsischen Verfassung verletzt hat, weil sie eine Anfrage der beiden nicht beantwortet hatte, erklären die Antragsteller Bonk und Lichdi:

"Der Verfassungsgerichtshof verurteilt die Sächsische Staatsregierung ganz klar dazu, Kleine Anfragen vollständig zu beantworten. Wir freuen uns über diesen Sieg, der die demokratischen Kontrollrechte der sächsischen Abgeordneten gegenüber der Exekutive im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger stärkt. Innenminister Markus Ulbig (CDU) muss jetzt unsere Anfrage nach Inhalt und Wortlaut der Errichtungsanordnung für die polizeiliche Vorgangsdatenbank Integrierte Vorgangsbearbeitung (IVO) beantworten. Damit wird die Steuerung der Polizei in einem die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffenden Bereich polizeilichen Handelns transparenter.

Die Polizei speichert alle Vorgänge, die ihr bekannt werden, in der polizeilichen Datenbank ‚IVO – Integrierte Vorgangsbearbeitung‘. Dabei werden neben Verdächtigen auch Zeugen und Opfer von Straftaten erfasst. Darüber hinaus sind Bürgerinnen und Bürger betroffen, die nur von ihren Grundrechten im öffentlichen Raum, wie dem Versammlungsrecht, Gebrauch machen. Derzeit sind ca. 7,5 Mio. Datensätze erfasst.

"Wir werden uns weiterhin gegen die ausufernde polizeiliche Erfassung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger und für eine sparsame und rechtsstaatlich-demokratische Datenverarbeitung einsetzen", so Bonk und Lichdi.

Julia Bonk, Sprecherin für Daten- und Verbraucherschutz der Fraktion DIE LINKE, und Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, unterstützten mit ihrer Klage zur Auskunftspflicht auch die Interessen des Arbeitskreises Datenbanken (AKDB), der Betroffene bei der Geltendmachung von Auskunfts- und Löschungsansprüchen unterstützt und dessen Anliegen mit dem heutigen VGH-Urteil einmal mehr rechtlich untersetzt wurde.
» Das Urteil im Wortlaut