PM 2012-241: Sind laufende Tests zur Kfz-Kennzeichenerfassung gesetzeskonform?
Zum Pressebericht über die Kfz-Kennzeichenerfassung, wonach erste Autokennzeichen mit Lesegeräten erfasst, die Einsatzorte aber geheim gehalten werden (Sächsische Zeitung vom 24.07.2012) erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Staatsregierung die Einsatzorte geheim hält. Sind die laufenden Tests gesetzeskonform?
Nach Paragraf 19, Absatz. 1, Satz 4 des sächsischen Polizeigesetzes hat die automatische Kennzeichenerfassung grundsätzlich offen zu erfolgen. Warum eine verdeckte Maßnahme zwingend erforderlich sein soll, ist gerade in einer Testphase nicht offenkundig. Auch und gerade beim selbstdefinierten Testbetrieb sind die gesetzlichen Vorgaben strikt zu beachten. Eine großflächige, anlasslose Erfassung widerspräche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts."
Verwundert zeigt sich Jähnigen über die Informationspolitik des Innenministers. "Erst im Mai 2012 hatte ich nach der Anschaffung und dem Einsatz von Kfz-Scannern gefragt (Kleine Anfrage Drs. 5/9128). Wenn mir mit Datum vom 07. Juni geantwortet wird, dass noch keine Technik zur Verfügung steht, war zu diesem Zeitpunkt aber doch offenbar schon entschieden, die Technik anzuschaffen. Was soll diese Geheimniskrämerei, Herr Innenminister? Die volle Wahrheit sieht anders aus."
"Über Verfahrensweise und Ergebnisse des Testbetriebs wird Innenminister Markus Ulbig dem Landtag aber berichten müssen. Dazu habe ich heute eine Kleine Anfrage eingereicht. Wo und für welche Dauer erfolgte der Einsatz? Welche Informationen wurden erhoben? Wurden sämtliche Daten von Unbeteiligten unverzüglich automatisch gelöscht?"
» Kleine Anfrage "Kfz-Scanner im Freistaat Sachsen" (Drs 5/9128)
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 11.03.2008 festgelegt, dass eine automatisierte Kennzeichenerkennung nur anlassbezogen zulässig ist und auf Stichproben zu begrenzen ist.