Datum: 01. August 2012

PM 2012-247: Asylbewerberleistungsgesetz – Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachsen sofort umsetzen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert von der Staatsregierung, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz in Sachsen sofort umzusetzen.

"Innenminister Markus Ulbig, schaffen Sie endlich Rechtssicherheit für die Asylbewerber und Geduldeten sowie für die Landkreise und kreisfreien Städte", so Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion. "Andere Bundesländer waren dazu auch in der Lage. Wir brauchen in Sachsen noch im August eine einheitliche Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli. Es ist unmöglich, dass die anspruchsberechtigten Asylbewerber und Asylbewerberinnen um ihr Recht gebracht werden, weil die zuständigen Behörden vergeblich auf eine Zeichen des zuständigen Ministers warten."
Während es in den kreisfreien Städten zum Teil Überlegungen gibt, den Flüchtlingen rückwirkend zum 18. Juli höhere Geldleistungen auszuzahlen, machte der Landrat des Landkreises Leipzig, Gerhard Gey (CDU), in der Lokalausgabe Borna der Leipziger Volkszeitung vom 31. Juli deutlich, ohne eine konkrete Anweisung aus dem Innenministerium zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, nicht handeln zu wollen.
"Konflikte sind bei dem unterschiedlichen Vorgehen der Kommunen in Sachsen vorprogrammiert. Wer es mit der Überlastung der Gerichte wirklich ernst meint, sollte keinen Grund für neue Klagen liefern", so Herrmann verärgert.

"Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, gemäß Recht und Gesetz zu handeln und somit auch ohne ein Zeichen der Staatsregierung im Sinne einer Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts tätig werden müssten", erläutert die Abgeordnete.

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.7.2012 (Aktenzeichen.: 1 BvL 10/10) die Grundleistungen nach Paragraf 3 Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter klar, dass >>migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen<< können. >>Die in Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.<< Bis zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen durch den Bundesgesetzgeber hat das Bundesverfassungsgericht die Auszahlung erhöhter Leistungen angeordnet und dafür konkrete Beträge festgelegt.

Wenigstens von den Bundesländern Brandenburg, Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg gibt es Anwendungshinweise der Landesregierungen an die Kommunen, die alle von einer erhöhten Leistung mindestens ab dem 01.8.2012 ausgehen.