Datum: 01. August 2012

PM 2012-248: Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Staatsregierung muss endlich landesrechtliche Regelungen an Lebenspartnerschaftsgesetz anpassen

Anlässlich des heute veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von in eingetragener Lebenspartnerschaft lebender Beamteninnen und Beamten beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:
"Die Staatsregierung muss endlich ihre Pflicht tun und die landesrechtlichen Regelungen an das nunmehr seit elf Jahren geltende Lebenspartnerschaftsgesetz anpassen."
In seinem Beschluss stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass Familienzuschläge nicht nur rückwirkend zum Juli 2009, sondern zum 1. August 2001 zu zahlen sind. Nur in zwei Bundesländern, darunter in Sachsen, gäbe es bisher keine gesetzliche Gleichstellung von in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten beim Familienzuschlag.
"Wider besseren Wissens enthält die Staatsregierung diesen Menschen ihre Ansprüche vor. Das ist ein Skandal. Was muss denn noch geschehen, damit die Staatsregierung endlich aufhört, Geld für kostspielige Gerichtsverfahren, die sie zu 100 Prozent verliert, zu verschleudern?"

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag seit dem 1. August 2001 unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3, Absatz 1 Grundgesetz ist (Aktenzeichen 2 BvR 1397/09). Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß für die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten, die ihren Anspruch auf Auszahlung des Familienzuschlags zeitnah geltend gemacht haben, rückwirkend zu beseitigen.