PM 2012-272: Behördenumzüge – Staatsregierung verschiebt Kosten für Millionen-Projekt in die nächste Wahlperiode
Die Staatsregierung hat im Entwurf des Haushaltsplans 2013/2014 kaum Bau- und sonstige Kosten veranschlagt, die mit den Behördenumzügen des im Januar 2012 verabschiedeten Standortegesetzes in Verbindung stehen.
"Die schwarz-gelbe Koalition verschiebt damit Baukosten von etwa 300 Millionen Euro für ihr Prestigeobjekt ‚Standortkonzept‘ auf die Zeit nach der nächsten Wahl", kritisiert Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. "Wenn das Geld schon jetzt – in wirtschaftlich guten Jahren – nicht dafür da ist, sollten ‚Staatsmodernisierungsminister‘ Jürgen Martens (FDP) und die Staatsregierung ehrlich sein und die beschlossenen Behördenumzüge offiziell rückgängig zu machen."
"So wird der Umzug der Sächsischen Landesstiftung für Natur- und Umwelt (LaNU) nach Grillenburg (Lkr. Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) per Haushaltsbegleitgesetz vom Jahr 2014 auf 2017 verschoben", wundert sich die Abgeordnete.
"Die Zusammenlegung der Gerichte ist im Standortegesetz schon für den 1.1.2013 vorgesehen. Doch Bauvorhaben für die Zusammenlegung von Amtsgerichten und der Landgerichte Bautzen und Görlitz sind nicht in den Haushalt eingestellt. Zudem fehlt die notwendige Erhöhung des Haushaltstitels (06 02 453 01) für Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung für Richter und Staatsanwälte."
"Baukosten für die in den Jahren 2013 bis 2014 geplante Zusammenlegung der Finanzämter sind zwar als Planungskosten im Einzelplan 14 angegeben, aber als Leerstellen gekennzeichnet. D.h. sie werden nur dann umgesetzt, wenn Geld übrig ist."
"Für die Zusammenlegung von Polizeirevieren und die erforderlichen Umbauten stehen ebenfalls in den nächsten beiden Jahren keine Baukosten zur Verfügung."
"Erst provoziert die Koalition mit ihrem Behördenroulette unsinnige Ausgaben. Nun kann sie sie nicht finanzieren", stellt Jähnigen fest.
Hintergrund:
Auf die Große Anfrage der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 5/5648) hat die Staatsregierung im Juli 2011 mitgeteilt, dass sich die Baukosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Standortkonzeption auf insges. 294,83 Millionen Euro belaufen. Davon sollen bspw. auf das Finanzressort 64,23 Millionen Euro, auf das Innenressort 88,48 Millionen Euro und auf das Justizressort 47,5 Millionen Euro entfallen.
» entsprechender Auszug aus der Antwort auf die Große Anfrage der GRÜNEN
Die Staatsregierung hatte den Umzug zahlreicher Behörden bereits für 2013 und 2014 geplant.
Die größeren Baumaßnahmen der Ressorts sind im Einzelplan 14 (Staatliche Hoch- und Liegenschaftsverwaltung) zu finden, etwa für die Finanzämter auf S. 41 ff; den Polizeibereich S. 24 ff.; die Gerichte/Staatsanwaltschaften S. 71 ff.
Die Änderung des Standortegesetzes wegen des verschobenen Umzugs des LaNU ist in Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vorgesehen.
Die GRÜNE-Fraktion hat das Standortkonzept der Staatsregierung nicht zuletzt aufgrund der damit verbundenen Baukosten kritisiert.
» GRÜNES Eckpunktepapier zum Standortkonzept