Datum: 05. September 2012

PM 2012-278: Johannes Lichdi zur Vernehmung des Zeugen Klockzin

Zur heutigen Vernehmung des Zeugen Klockzin erklärt Johannes Lichdi, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag im 2. Untersuchungsausschuss:

Der Zeuge Klockzin stellte dar, dass die rechtliche Behandlung restitutionsbelasteter Grundstücke Anfang der 90er Jahre auf öffentlich-rechtlichem Weg nach dem Vermögensgesetz und auf dem Wege des Investitionsvorranggesetzes (InVorG) möglich war. Das Grundstück Riemannstraße in Leipzig sei nach dem InVorG verkauft worden. Der Kaufpreis sei nach ständiger Geschäftspraxis der LWB im Wege der Übernahme des Wertgutachtens eines anerkannten Gutachters geschehen.

"Tatsächlich erklärt die Parallelität beider Verfahren manche Ungereimtheiten", meint Johannes Lichdi, "allerdings wundert man sich über manche Vorgänge weiterhin".

So war das Wertgutachten Riemannstraße ausdrücklich als ‚vorläufig‘ gekennzeichnet. Dennoch wurde es Grundlage eines Verkaufs nach InVorG. Der Zeuge Klockzin konnte sich nicht daran erinnern, dies damals bemerkt zu haben, räumte aber ein, dass er dies heute, wenn er es bemerken würde, nicht zur Grundlage eines Kaufvertrags machen würde.

Den Vorwurf, das Kinderbordell Jasmin, in den Jahren 1992/93 besucht zu haben, wies er als falsch zurück.
Herr Dr. Klockzin berichtete, dass er das arbeitsrechtliche Kündigungsverfahren gegen die LWB gewonnen habe, sowie vom Vorwurf der Urkundenfälschung in Zusammenhang mit Bußgeldverfahren gegen Mitarbeiter der LWB freigesprochen worden sei.