PM 2012-280: Verkauf von Meldedaten – Bundesgesetz erst ab 2014 wirksam
Zur heutigen Pressemeldung von Innenminister Markus Ulbig, wonach im Bundesrat einen Antrag Sachsens angenommen wurde, der die Weitergabe von Meldedaten zu Werbezwecken nur dann erlaubt, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Ich begrüße es, wenn Innenminister Ulbig sich auf Bundesebene dafür eingesetzt hat, dass die ursprünglich im Gesetz vorgesehen Einwilligungslösung für Datenweitergaben zu Werbezwecken wieder aufleben soll. Es war notwendig, dass der Bundesrat eine Regelung korrigiert, die im Bundestag mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen wurde und eine weitreichende Datenweitergabe zu Werbezwecken selbst bei ausdrücklichem Widerspruch vorsah. Damit wird auch das sächsische Meldegesetzes von CDU und SPD aus dem Jahr 2006 ausgehebelt, das die Einwilligungslösung nicht vorsieht."
"Die Initiative geht aber nicht weit genug, um der von Minister Ulbig bemühten staatlichen Verantwortung für den Schutz persönlichen Daten der Bürger gerecht zu werden. Die Datenweitergabe insbesondere an Parteien, Religionsgemeinschaften und Adressbuchverlage soll auch ohne Einwilligung möglich bleiben und erst dann ausgeschlossen sein, wenn ausdrücklich widersprochen wurde."
"Der Meldedatenverkauf der Meldeämter sollte aber auch in anderen Fällen von der ausdrücklichen vorherigen Einwilligung der Betroffenen abhängig sein. Jede Datenverarbeitung privater Daten durch Dritte ist ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung."
"Die Erhebung und Verarbeitung von persönlichen Daten durch die Meldebehörden findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Staat die Daten zu gesetzlich bestimmten Allgemeinwohlinteressen benötigt. Diese Rechtfertigung kann nicht für die Weitergabe und den Verkauf der Meldedaten an Dritte gelten, die eigennützige Interessen verfolgen."
Die GRÜNE-Fraktion hatte im Jahr 2011 erneut einen Gesetzentwurf (Drs. 5/1533) vorgelegt, der dies ändern soll.
"Da die bundeseinheitliche Regelung frühestens ab 2014 gilt, fordere ich CDU und FDP auf, dem grünen Gesetzentwurf zuzustimmen. Dieser wird am 13. September 2012 im Innenausschuss des Landtags beraten."
» Grüner Gesetzentwurf ‚Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes‚ (Drs. 5/1533)