PM 2012-284: Sächsischer Verfassungsschutz verheimlichte Besitz von Akten zu Uwe Mundlos
Zu dem heute bekannt gewordenen Umstand, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) bereits in den 1990er Jahren eine Akte über den NSU-Terroristen Uwe Mundlos angelegt und an den Sächsischen Verfassungsschutz weitergeleitet habe, erklärt Miro Jennerjahn, Obmann des NSU-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag:
"Obwohl die Akte an den sächsischen Verfassungsschutz gegangen sein soll, liegt sie mir als Mitglied des sächsischen Untersuchungsausschusses nicht vor."
"Trotz klarer Beweisbeschlüsse fehlen den Mitgliedern des Ausschusses bis zum heutigen Tag Akten, die mit den Verbrechen der NSU und ihres Unterstützerumfeldes im Zusammenhang stehen. Die Unverfrorenheit der Staatsregierung gegenüber dem Untersuchungsausschuss fängt bei den Akten zu den Banküberfällen an, die weiterhin beim Generalbundesanwalt liegen und für die sich Justizminister Jürgen Martens (FDP) nicht mehr zuständig fühlt,und hört bei den lächerlichen Informationen auf, die uns Innenminister Markus Ulbig (CDU) zum Aktenbestand in seiner Verfassungsschutzbehörde gibt."
"Ich fordere den Präsidenten des Verfassungsschutzes auf, dem Untersuchungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag zu dem Vorgang Rede und Antwort zu stehen."
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