PM 2012-286: ESM-Urteil: Die Regierung kann nicht am Parlament vorbei in Brüssel agieren
Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM:
"Ein weiteres Mal ist bestätigt: Die Regierung kann nicht alleine oder am Parlament vorbei in Brüssel agieren. Die Katastrophenschreierei von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, dass uns die Märkte im Sommer zerschießen würden, hat sich nicht bewahrheitet. Die ‚Not-kennt-kein-Gebot‘-Manier der Bundesregierung ist gescheitert."
"Unser Grundgesetz ist europafreundlich. Das Urteil ist ein Bekenntnis zu Europa und zum Euro. Die Auflagen des Gerichts bestehen zu Recht, das nationale Budgetrecht wurde massiv gestärkt. Deutschland ist solidarisch. Die deutschen Parlamentarier entscheiden aber selbst, wie stark sich die Bundesrepublik engagiert."
"Auch Sachsen sollte das Urteil im wohlverstandenen Eigeninteresse seiner exportorientierten Wirtschaft begrüßen. All jene, die mit europafeindlichen Haltungen versuchen, Angst in der Bevölkerung zu verbreiten, können nun nicht mehr ‚verfassungsrechtliche Bedenken‘ vorschieben."