PM 2012-287: Ist Zeitmangel der Grund? Erneute Verzögerung im NSU-Untersuchungsausschuss
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat dem Untersuchungsausschuss mit Schreiben vom 6. September 2012 mitgeteilt, dass sie die vom sächsischen NSU-Untersuchungsausschuss angeforderten Akten zu den in Sachsen durch Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen Banküberfällen erst nach Erhebung der Anklage im Fall NSU durch den Generalbundesanwalt übermittelt wird. Grund dafür sei die Belastung des Generalbundesanwaltes, dessen Behörde sich momentan nicht imstande sehe, die erbetenen Aktenbestände zu vervielfältigen.
"Ich habe Verständnis für das Ziel des Generalbundesanwalts, schnellst möglich Anklage zu erheben. Das darf aber nicht dazu führen, dass dadurch die ebenso wichtige Arbeit der Untersuchungsausschüsse behindert wird", erklärt Miro Jennerjahn, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN im NSU-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags.
"Sollte der Generalbundesanwalt strukturell überlastet sein, sollte ihm kurzzeitig mehr Personal zur Verfügung gestellt werden, schließlich geht es hier lediglich um den Vorgang der Vervielfältigung.
"Ausgangspunkt für diese erneute Verzögerung der Arbeit des Untersuchungsausschusses ist jedoch wiederum der Freistaat Sachsen und das Versagen des Justizministers“, kritisiert Jennerjahn.
Der sächsische Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann hatte die Akten an den Generalbundesanwalt abgegeben, ohne vorher eigene Kopien zu fertigen. Die Forderung der GRÜNEN, Fleischmann aufzufordern, sich die Unterlagen vom Generalbundesanwalt zu besorgen, wurde im Untersuchungsausschuss mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
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» Protokoll der 7. Sitzung des Untersuchungsausschusses
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