PM 2012-288: Zusammenlegung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit? Keine Verfahrensbeschleunigungen zu erwarten
Zur heutigen Anhörung im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtags zur Zusammenlegung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in Sachsen erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Statt die Probleme anzugehen, konzentrieren sich die Koalitionsfraktionen und Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) auf Scheindebatten wie Öffnungsklauseln für Sachsen, um im Freistaat Gerichtsbarkeiten zusammenlegen zu können. Die Sachverständigen waren sich einig, dass die von den Koalitionsfraktionen vorangetriebene Zusammenlegung der öffentlichen Gerichtsbarkeiten nicht zu Verfahrensbeschleunigungen führt. Jedenfalls nicht, solange nicht auch die Verfahrensordnungen auf Bundesebene angeglichen werden. Verfahrensdauern von nahezu zwei Jahren mindern den effektiven Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger und bedeuten für diese eine Rechtsverweigerung."
"Dr. Jürgen Rühmann, Präsident des Sächsischen Finanzgerichts in Leipzig, legte auf meine Nachfrage dar, dass die langen Verfahrensdauern ein Ergebnis langjähriger Unterausstattung der Gerichte sind."
Kritisiert wurde von den Sachverständigen, dass der Justizminister das Problem der drohenden Überalterung in der Justiz nicht durch Schaffung hinreichender Einstellungskorridore angeht.
"Bis zum Jahre 2030 gehen allein 679 Richterinnen und Richter in den Ruhestand. Nach Durchsicht des aktuellen Haushaltsentwurfs ist nicht ersichtlich, dass der Justizminister diese Verluste abfedert."
Hintergrund:
Die Altersabgänge im Bereich des SMJus ergeben sich aus der Anlage 1 zur Kleinen Anfrage „Altersabgänge bei den Landesbediensteten bis 2030“ (Drs. 5/9781).
Die durchschnittlichen Verfahrensdauern für ein erstinstanzliches Urteil vor sächsischen Sozialgerichten betragen nach aktuellen Statistiken (2010) 22,8 Monate; für ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil 23,1 Monate (Kleine Anfrage Drs. 5/9175).
Im Ranking der Bundesländer belegte Sachsen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur einen hinteren Platz (1. Instanz: 13. Platz/ 2. Instanz: 14. Platz).