PM 2012-291: SachsenLB-Pleite – 19,4 Mio. Euro Anwaltskosten gezahlt und zwölf ministerielle Mitarbeiter beschäftigt
Von der Staatsregierung wurden infolge der Pleite der SachsenLB 19,4 Millionen Euro Anwaltskosten wegen Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen an zwischenzeitlich sieben verschiedene Anwaltskanzleien bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, darunter KMPG, Latham & Watkins, Ernst & Young und Clifford Chance gezahlt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi (GRÜNE) hervor.
Zudem sind aktuell zwölf ministerielle Mitarbeiter, darunter zehn Volljuristen, mit der Prüfung von Regressansprüchen und sonstigen Folgearbeiten befasst. Von ursprünglich fünf Mitarbeitern im Juni 2007 stieg der Personalaufwand auf zwölf Mitarbeiter bis zum Sommer 2008. Seit dieser Zeit hielt sich der Personalaufwand auf einem Niveau zwischen elf und 14 Mitarbeitern.
"Der Kosten- und Personalaufwand für die Folgenbeseitigung der SachsenLB-Pleite für den sächsischen Steuerzahler erscheint enorm. Allein die zwölf Mitarbeiter auf Ministerialebene, die nach Angaben der Staatsregierung mit einem Arbeitszeitanteil von 6,9 Vollzeitkräften neben Edelkanzleien mit der Aufarbeitung beschäftigt sind, kosten bis zu 500.000 Euro pro Jahr. Kosten und Mühen scheut Finanzminister Prof. Georg Unland (CDU) offenbar nur, wenn es um das Verklagen der verantwortlichen Aufsichtsräte geht", vermutet Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag.
Die Staatsregierung hatte Ende 2010 entschieden, Schadensersatzklagen nur gegen ehemalige Vorstände der SachsenLB zu erheben. Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch verantwortliche Mitglieder des Kreditausschusses, die gleichzeitig Mitglieder im Verwaltungsrat waren, als Mitglieder des Aufsichtsorgans auf Schadensersatz zu verklagen (Drs. 5/4656), wurde mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
In der Plenardebatte am 20. Januar 2011 führte der Finanzminister aus: >>Mit Klagen gegen die sechs damaligen Kreditausschussmitglieder würde der Freistaat Sachsen schlechtem Geld gutes Geld hinterher werfen. Das Geld, das für Prozesse aufgewandt würde, würde an anderer Stelle fehlen.<< (Plenarprotokoll, 20.01.2011, S. 2830).
"Diese Argumentation ist angesichts der bisherigen Kostenentwicklung nicht mehr aufrecht zu erhalten. Der Finanzminister muss die Chance nutzen, angesichts der Milliardenbürgschaft der sächsischen Steuerzahler auch nur einen geringen Anteil Schadensersatz bei den verantwortlichen Kreditausschussmitgliedern zu erreichen und diese unverzüglich zu verklagen", fordert Lichdi. "Die Staatsregierung geht selbst davon aus, dass nicht sämtliche Ansprüche zum 31.12.2010 verjährt sind." (Antwort auf die kleine Anfrage Drs. 5/4743 vom 23.02.2011)
Bisher wurden aufgrund der durch den Freistaat Sachsen übernommenen Höchstbetragsgarantie zugunsten der Landesbank Sachsen AG Garantiezahlungen in Höhe von insgesamt 365.262.285,79 Euro geleistet. (Stand: 2.7.2012) Bisher konnten keinerlei Schadensersatzforderungen gegen die Vorstände oder die Managerversicherung realisiert werden (Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 5/8823 vom 07.05.2012).
» Kleine Anfrage "SachsenLB-Pleite: Kosten und Personalaufwand der Prüfung von Regressansprüchen" (Drs. 5/9381)
» GRÜNER Antrag "SachsenLB-Pleite – Verantwortliche Mitarbeiter des Kreditausschusses auf Schadensersatz verklagen" (Drs. 5/4656)
» Plenarprotokoll 5/29, 20.01.2011, S. 2830
» Kleine Anfrage "SachsenLB-Pleite: Prüfung von Regressansprüchen!" (Drs. 5/4743)
» Pressemitteilung zu Garantiezahlungen in Höhe von insgesamt 365.262.285,79 Euro
» Kleine Anfrage "SachsenLB-Pleite: Regressansprüche und Haftung der Managerversicherung – Aktualisierung zu Drs. 5/6416" (Drs. 5/8823)
Hintergrund:
Gemäß der Antwort der Staatsregierung zur Drs. 5/9381 – Anlage 1) wurden für die Berechnung der Personalkosten die angegebenen Zeitanteile (ZA) den Amtsbezeichnungen in der aufgeführten Reihenfolge zugeordnet. Die aktuellen Pauschsätze für Personalkosten für Ministerialdirigenten betragen 100.000 Euro (x 0,9 ZA), für Ministerialräte 86.000 Euro (x 2,4 ZA), für Regierungsdirektoren 68.000 Euro (x 0,7 ZA), für Regierungsoberräte 60.000 Euro (x 1,4 ZA), für Regierungsräte 52.000 Euro (x 1,3 ZA) und für Amtsräte lediglich 51.252 Euro (x 0,15 ZA) (Quelle: Haushaltsaufstellungsrundschreiben für HH 2013/2014 – Allgemeine Hinweise Anlage B; Intranet SMF (nicht veröffentlicht!). Für Steuerinspektor wurden 50.000 Euro zugrunde gelegt (x 0,05 ZA).
Nach aktuellem HH-Planentwurf ist im SMF im kommenden Haushaltsjahr im Bereich des höheren Dienstes zwar ein Abbau von acht Stellen für Regierungsräte und einer Stelle für Oberamtsrat geplant. Dem steht aber ein Stellenaufwuchs/ Stellenhebung von je fünf Stellen für Regierungsdirektoren und Regierungsoberrat (offenbar Beförderungsstellen).