Datum: 21. September 2012

PM 2012-301: Meldegesetz/Bundesrat – Auch Parteienprivileg streichen/Datenschutz nicht erst ab 2014!

Der Bundesrat hat heute das im Bundestag von CDU und FDP beschlossene Meldegesetz gestoppt. Dazu erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Der Stopp des Meldegesetzes war richtig, ist aber nur ein kleiner Schritt. Denn der Datenschutz kann nicht bis zum Jahr 2014 warten. Wenn es Innenminister Markus Ulbig (CDU) mit der Verbesserung des Datenschutzes ernst meint, muss er die Rechtslage für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen so schnell wie möglich verändern. Die weitreichende Datenweitergabe zu Werbezwecken ist mit dem von CDU und SPD im Jahr 2006  beschlossenen sächsischen Meldegesetz bis zum Beschluss eines Bundesgesetzes im Jahr 2014 weiter möglich. Der grüne Gesetzentwurf liegt dem Landtag vor. Er wird am 11. Oktober im Innenausschuss des Landtags beraten."
"Zudem geht der Beschluss des Bundesrates nicht weit genug. Die Datenweitergabe insbesondere an Parteien, also auch die NPD, Religionsgemeinschaften und Adressbuchverlage soll ohne Einwilligung möglich bleiben und erst ausgeschlossen sein, wenn ausdrücklich widersprochen wurde."
"Die Erhebung und Verarbeitung von persönlichen Daten durch die Meldebehörden findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Staat die Daten zu gesetzlich bestimmten Allgemeinwohlinteressen benötigt. Diese Rechtfertigung kann nicht für die Weitergabe und den Verkauf der Meldedaten an Dritte gelten, die eigennützige Interessen verfolgen."
Die GRÜNE-Fraktion hatte zuletzt 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dies ändern soll.
» Grüner Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes" (Drs. 5/1533)