Datum: 27. September 2012

PM 2012-310: Berichte des Datenschutzbeauftragten: Grüne fordern vier neue Stellen beim Datenschutz

Anlässlich der Landtagsbefassung mit den Tätigkeitsberichten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten am Mittwochabend (26.09.) erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Eine Stellenstreichung beim Datenschutz, wie im Haushaltsentwurf vorgesehen, ist für uns nicht akzeptabel. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert daher eine personelle Aufstockung um mindestens vier Stellen. Der Datenschutzbeauftragte muss über ausreichend Personalressourcen verfügen, um seinen Aufsichtsaufgaben gerecht zu werden und insbesondere auch anlasslose Kontrollen in Gaststätten, Arztpraxen und Privatunternehmen durchführen zu können."

"Im vergangenen Berichtszeitraum haben die Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten um 60 Prozent zugenommen, die Beratungsanliegen um 160 Prozent. Der Datenschutzbeauftragte legt dar, dass er aufgrund dieses Arbeitspensums gezwungen ist, im nicht-öffentlichen Bereich >>anlassfreie Kontrollen auf ein Minimum zurückzufahren<<. Auf diesen Befund mit Stellenabbau zu reagieren, ist das völlig falsche Signal. In Zeiten zunehmender internationaler digitaler Vernetzung, ausufernder Videoüberwachung öffentlicher und auch nicht-öffentlicher Räume muss die Unabhängigkeit und die Arbeitsfähigkeit des Datenschutzbeauftragten gestärkt werden."

» Grüner Entschließungsantrag zum Bericht des Datenschutzbeauftragten (nichtöffentlich)
» Grüner Entschließungsantrag zum Bericht des Datenschutzbeauftragten (öffentlich) » Die Rede von Johannes Lichdi im Wortlaut

Hintergrund:
Nach § 25, Absatz 4, Satz 3 des Sächsischen Datenschutzgesetzes ist dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Aktuell stehen dem Datenschutzbeauftragten 22 Stellen zur Verfügung, nach aktuellem Haushaltsplanentwurf soll in Zukunft eine Stelle gestrichen werden. Im Haushalt 2009/2010 wurden dem Datenschutzbeauftragten zwei Stellen für die Wahrnehmung der ihm im Jahr 2007 übertragenen Kontrollzuständigkeit für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Haushaltsjahr wurde eine Stelle gestrichen, aktuell soll die zweite Stelle gestrichen werden. Damit wird der Personalaufwuchs vollständig rückgängig gemacht.
Der Datenschutzbeauftragte führt im Vorwort zum 5. Tätigkeitsbericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im nicht-öffentlichen Bereich (Drs. 5/7447, S. 13) aus:
„Dieses erhebliche Arbeitspensum zu bewältigen war nur möglich, indem einerseits den doch recht zahlreichen Anfragen zu Vorträgen oder Schulungen bzw. zur aktiven Teilnahme an Tagungen, Diskussionspodien oder ähnlichen Veranstaltungen nur in wenigen Ausnahmefällen entsprochen und andererseits die Durchführung von anlassfreien Kontrollen auf ein Minimum zurückgefahren worden ist. Gerade letzteres schmerzt besonders, da die Erfahrungen zeigen, wie sinnvoll, d.h. wegen bestehender Datenschutzmängel notwendig und wegen der damit verbundenen öffentlichen Auswertung für andere Unternehmen auch äußerst hilfreich derartige Kontrollen sind.“ (S. 13) und weiter heißt es: „[…] die Folgen sind ebenso absehbar wie fatal: Die Aufsichtsbehörde wird sich auch künftig in erster Linie mit der Bearbeitung von Eingaben befassen und daher überwiegend nur reaktiv tätig sein können. Die Tätigkeit im präventiven Bereich [..] wird sich auch weiterhin im Wesentlichen nur auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben (Tätigkeitsbericht, weitgehender Verzicht auf anlassfreie Kontrollen) beschränken müssen, die Mitarbeit in bundesweiten Gremien nur eingeschränkt.“