Datum: 27. September 2012

PM 2012-311: Verfassungsschutz wollte sich nicht durch die zuständige Institution kontrollieren lassen

In der Debatte zum ‚Vorläufigen Abschlussbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission im Zusammenhang mit dem Tatkomplex NSU‘ (Drs 5/9529), TOP 12 der 63. Landtagssitzung erklärt Miro Jennerjahn, Rechtsextremismusexperte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Positiv ist, dass der Bericht an der Legende des Innenministers zweifelt, in Sachsen sei alles richtig gemacht worden."
"Die Grenzen der Kontrolltätigkeit der PKK wird in dem Bericht offensichtlich. Genau darum ist ein eigener, sächsischer Untersuchungsausschuss zum NSU notwendig."

"Gerne gebe ich bei Teilen des Berichts Übersetzungshilfe. Der Satz >>Teilweise wurde die PKK erst nach Medienberichten über bestimmte Vorgänge informiert<< (S. 2), muss heißen: Die Akten wurden zurück gehalten oder nur widerwillig raus gerückt. Der sächsische Verfassungsschutz wollte sich offensichtlich nicht kontrollieren lassen durch eine Institution, die für die Kontrolle des Verfassungsschutzes (LfV) zuständig ist, und die vor allem eine demokratische Legitimation besitzt."

"Jeder sollte sich die Frage stellen: Bewegt sich das LfV noch im rechtsstaatlichen Rahmen? Ist das LfV tatsächlich geeignet, unsere Verfassung zu schützen? Einen Geheimdienst, der sich selbst zum Staat im Staate aufschwingt, können wir nicht gebrauchen."

"Ich glaube nicht mehr daran, dass das LfV reformierbar ist. Und bevor jetzt der Vorwurf kommt, wir würden eine Geheimpolizei oder ähnliches schaffen wollen: Nein, das wollen wir nicht und ich verweise dazu auch auf Artikel 83, Absatz 3 der Sächsischen Verfassung, der da einen Riegel vorschiebt."

"Die Wahrnehmungsschwäche des LfV liegt auch daran, dass es eben nicht nach objektiven wissenschaftlichen Kriterien zur Erfassung antidemokratischer Tendenzen arbeitet."
» Infos, Hintergründe, Dokumente zum NSU-Untersuchungsausschuss