Datum: 12. Oktober 2012

PM 2012-333: Minister und Staatssekretäre brauchen kein Weihnachtsgeld, Streifen- und Justizvollzugsbeamte schon

In der Debatte um das Weihnachtsgeld für sächsische Beamte meldet sich Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zu Wort:
"Minister und Staatssekretäre sind auf das Weihnachtsgeld nicht angewiesen, auch Beamte der B-Besoldungsgruppe nicht. Aber für Streifenpolizisten und Justizvollzugsbeamte ist das Weihnachtsgeld wichtig."
"Die GRÜNE-Fraktion hatte schon bei der Streichung des Weihnachtsgeldes für die Jahre 2011/2012 dafür plädiert, den unteren und den mittleren Dienst (bis Besoldungsgruppe A10) von der Streichung auszunehmen und auf das verfassungsrechtliche Problem der zu geringen Besoldung hingewiesen."
"Ich halte die Diskussion über das Weihnachtsgeld allerdings für ein großes Ablenkungsmanöver der CDU. Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatte bei den letzten Haushaltsverhandlungen Ende 2010 angekündigt, bis zum Jahr 2012 die lang angekündigte Dienstrechtsreform einzuführen. Damit sollten die Verluste durch die Weihnachtsgeldkürzungen aufgefangen werden. Passiert ist das nicht, ein Gesetzentwurf ist bis heute nicht in den Landtag eingebracht."
Hintergrund: » Änderungsantrag zur Aufhebung der Streichung des Weihnachtsgeldes für den unteren und mittleren Dienst vom 10. Dezember 2010
Was Beamte in Sachsen verdienen, ist im Sächsischen Besoldungsgesetz geregelt.
Insbesondere Anlage 2 ist aussagekräftig