Datum: 17. Oktober 2012

PM 2012-340: Endlich eine solide Grundlage für eine angemessene Erinnerungspolitik

Zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
 
"Die Arbeit der Gedenkstätten ist von zentraler Bedeutung für die historisch-politische und ethische Bildung unserer Gesellschaft. Das Errichtungsgesetz der Gedenkstättenstiftung von 2003 war dafür alles andere als eine solide rechtliche Basis, weil es einer Relativierung von NS-Verbrechen Vorschub leistete und eine gleichberechtigte Interessenvertretung der Opfergruppen verhinderte. Ich bin froh, dass wir diese für Sachsen beschämende Phase heute endlich abschließen können."
 
"Die Neufassung des Gesetzes basiert auf dem von fast allen Opfergruppen und Aufarbeitungsinitiativen erarbeiteten Konsens. Sie enthält einen Großteil der von uns geforderten Änderungen, insbesondere werden die kategorialen Differenzen zwischen Nationalsozialismus und den Verbrechen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR sowie die Singularität des Holocaust klar benannt."
 
"In der Expertenanhörung sind Anregungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfes gegeben geworden, für deren Umsetzung die einreichenden Fraktionen leider keinen Konsens erzielen konnten. Wir GRÜNE haben dennoch auf eigene Änderungsanträge verzichtet, um die von den Verbänden schwer erarbeitete und hochsensible Einigung und die lang erwartete Verabschiedung des Gesetzes nicht zu gefährden."
 
"Die demokratischen Fraktionen des Landtages stehen nun in der Verantwortung, die finanzielle Basis für die Umsetzung des Gesetzes zu schaffen. Der bisherige Ansatz im aktuellen Haushaltentwurf dürfte kaum ausreichen, um die bisherigen und die neu entstehenden Gedenkstätten angemessen zu fördern. Es wäre unredlich, wenn wir im Plenarsaal die Arbeit der Verbände und Initiativen wortreich würdigen und sie dann mit ihren Finanzierungsproblemen allein lassen. Das betrifft nicht nur die im Gesetz aufgeführten Gedenkstätten, sondern auch die ehemalige MfS-Untersuchungsanstalt Chemnitz-Kaßberg."
» Der Redebeitrag von Karl-Heinz Gerstenberg