PM 2012-360: Sieg des Rechtsstaates über staatsanwaltschaftliche Verfolgungswillkür
Zur Einstellung des Verfahrens gegen den LINKEN-Abgeordneten André Hahn wegen "grober Störung einer Versammlung" im Zuge der Platzbesetzungen rund um den Neustädter Bahnhof im Februar 2010 erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Die Einstellung des Verfahrens gegen André Hahn durch das Amtsgericht Dresden war überfällig. Die Übernahme der notwendigen Auslagen der Verteidigung durch die Staatskasse zeigt, dass das Gericht Herrn Hahn de facto vom Tatvorwurf freispricht", erklärt Lichdi.
"Obwohl jeder und jedem, der die nicht hierarchische Struktur des Bündnisses ‚Dresden nazifrei‘ kennt, von Anfang an klar war, dass Hahn ’nur eine untergeordnete Rolle bei der Planung und Vorbereitung gehabt habe‘, betrieb die Staatsanwaltschaft Dresden mit selektivem Verfolgungseifer die Bestrafung von André Hahn. Die Einstellung kommt einer schallenden Ohrfeige für die Ermittler gleich."
"Die Einstellung markiert hoffentlich das Ende der nunmehr dreijährigen juristischen Irrfahrt der Staatsanwaltschaft Dresden. Ich hoffe, dass jetzt auch die letzten Strafverfahren gegen die friedlichen Platzbesetzer 2011 ebenfalls eingestellt werden."
Hintergrund:
Am 13. Oktober 2011 hatte der Sächsische Landtag mit den Stimmen der Koalition von CDU und FDP die Immunität Hahns aufgehoben worden, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen. Die GRÜNE-Fraktion stimmte damals gegen die Aufhebung, weil sie die Strafverfolgung gegen Herrn Hahn für willkürlich hielt.
Eine Selbstanzeige von Lichdi, der neben tausenden anderen an der Platzbesetzung teilgenommen hatte, veranlasste die Staatsanwaltschaft nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens.
» Erklärung von Johannes Lichdi am 12.10.2011