PM 2012-368: NPD-Verbotsverfahren – Staatsregierung verweigert sich ernsthafter Debatte
"Die Staatsregierung verweigert sich einer ernsthaften Debatte um die Erfolgschancen eines erneuten NPD-Verbotsantrags." Das ist die Schlussfolgerung von Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach der Stellungnahme von Innenminister Markus Ulbig zu einem Antrag der GRÜNEN-Fraktion zur Vorbereitung des NPD-Verbotsverfahrens (Drs. 5/10437).
"Die Staatsregierung nimmt keine Stellung zu den Voraussetzungen eines Verbots. Die Verantwortung für die rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten, einschließlich einer möglichen Berufung der NPD beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weist sie der Bundesebene zu. Dabei ist Sachsen als Mitglied des Bundesrats Teil dieser Bundesebene und hat aus eigener Verantwortung zu prüfen und zu entscheiden", kritisiert Lichdi. "Das ist eine unverantwortliche Abschiebung der Verantwortung auf die Bundesebene, zumal sich Ministerpräsident Stanislaw Tillich zu einem glühenden Verfechter des NPD-Verbotsverfahrens gewandelt hat."
"Die Staatsregierung rennt offenen Auges gegen die Wand eines erneut scheiternden NPD-Verbotsverfahrens, um von ihrem Versagen bei der Aufdeckung der Mörder des NSU abzulenken", schätzt der Abgeordnete ein. "Auch FDP-Chef Holger Zastrows ablehnende Aussagen zu diesem Verbotsverfahren sind offenbar weder bei Parteifreund Justizminister Jürgen Martens (FDP) noch beim Innenminister angekommen."
Die Staatsregierung geht in ihrer Stellungnahme auf die detaillierten Fragen im GRÜNEN-Antrag nicht ein. Sie verweist für die entscheidenden rechtlichen Fragen auf die Bundesebene, will aber trotzdem einen Verbotsantrag unterstützen.
» Antrag der GRÜNEN-Fraktion und Stellungnahme der Staatsregierung (Drs. 5/10437)