Datum: 14. November 2012

PM 2012-370: Rechnungshof rügt erneut – Staatskanzlei will Personalbudget aufstocken

Die Staatskanzlei will ihr Personalbudget im Doppelhaushalt 2013/2014 um 25 Prozent – rund 1,9 Mio. Euro – aufstocken. Nun bekommt die Staatsregierung für diesen Plan eine weitere Rüge des Sächsischen Rechnungshofs.
 
"Ich fühle mich durch die Kritik des Rechnungshofes in meiner Skepsis gegenüber den Absichten der Staatsregierung bestätigt, sich im laufenden Haushalt Wahlkampf-Reserven zu sichern", erklärt Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Ich teile die Auffassung des Rechnungshofes, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Aufstockung sachgerecht begründet werden muss. Diese Begründung hat die Staatsregierung auch dem Rechnungshof nicht geliefert. Die Aufstockung des Stellenpools ‚Europa‘ reicht als Begründung nicht aus, da diese Stellen in einem anderen Haushaltstitel veranschlagt werden."
 
"Auf unsere diesbezüglichen Nachfragen zum Budget im Haushaltsausschuss wurden wir immer auf die Evaluierung des Projekts im kommenden Jahr vertröstet. Das geht so nicht. Ein Personalbudget ist doch kein Freifahrtsschein für willkürliche Ausgaben von Staatskanzleichef Johannes Beermann", kritisiert Hermenau.
 
"Die 1,9 Mio. Euro Personalausgaben werden zudem dringend an anderen Stellen gebraucht. So braucht der Datenschutzbeauftragte mehr Personal, um die Beachtung des Datenschutzes auch in privatwirtschaftlichen Unternehmen effektiv beaufsichtigen zu können. Diese Personalaufstockung würde rund 300.000 Euro kosten. Das Personaldilemma der Polizei ist seit Jahren in der Diskussion."
"Allein dies zeigt, mit welcher Kaltschnäuzigkeit die Staatskanzlei ihre Personalausgaben ausweitet. Getrost dem Motto: ‚Wein trinken, Wasser predigen‘. Können wir eine wundersame Mitarbeiter-Mehrung in der Staatskanzlei in den beiden Wahljahren erwarten – mit Zwei-Jahres-Verträgen?", fragt Hermenau.
 
Die GRÜNE-Fraktion wird daher beantragen, die Personalausgaben der Staatskanzlei auf das Niveau des Jahres 2012 zurückzufahren.

Hintergrund:
Der sächsische Rechnungshof stellt in seiner Stellungnahme (Seite 9) vom 8. November 2012 zum Haushaltsplanentwurf 2013/2014 an den Haushaltsausschuss des Sächsischen Landtags unter anderem fest: >> Die Erhöhung der Personalausgaben um nahezu ein Viertel des bisherigen Budgets ist unverhältnismäßig. Sie widerspricht dem Zweck der Personalhaushaltsflexibilisierung .<<
Und auf der Seite 10: >>Die von der SK (Staatskanzlei) angeführte Begründung rechtfertigt nicht die geplante Budgeterhöhung für das Personal der SK.<<