Datum: 21. November 2012

PM 2012-374: 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – GRÜNE fordern mehr Partizipation für Kinder und Jugendliche

Vor 20 Jahren hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet.
 
Die GRÜNE-Fraktion hat in dieser und der letzten Legislatur viele Initiativen für eine Stärkung der Rechte von Kindern- und Jugendlichen in den Landtag eingebracht. Bisher wurden sie alle abgelehnt.
 
Derzeit wird wieder ein Gesetzentwurf der Grünen Fraktion zur Stärkung der Kinderrechte im Landtag beraten. Durch Veränderung bestehender Gesetze wollen wir Kindern und Jugendlichen auch mehr  Beteiligungsmöglichkeiten einräumen. Kinder und Jugendliche wollen und können mitreden. Und bei allen Belangen, die sie selbst betreffen, haben wir uns in Deutschland mit Unterzeichnung der UN-Konvention auch zur aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. In den aktuellen Beratungen zum Sächsischen Landeshaushalt fordert die GRÜNE-Fraktion die Einrichtung einer Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landesebene.
 
"Diese Servicestellen können wesentlich zu mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Sachsen beitragen“, erklärt Elke Herrmann, jugendpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. "Ziel muss sein, dass wir gemeinsam mit und nicht stellvertretend für Kinder und Jugendliche unsere Lebensumwelt gestalten und Entwicklung planen. Deshalb müssen Servicestellen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Menschen ansprechen und qualifizieren, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten."

"In unserem aktuellen Fachgespräch zu diesem Thema wurde deutlich, dass eine Servicestelle weder Modellprojekt noch Füllstoff sein darf, um die Lücken zu stopfen, die bisherigen Kürzungen im Jugendbereich in Sachsen auf Landes- und auf kommunaler Ebene gerissen haben", erklärt Elke Herrmann.
"Modelle in anderen Bundesländern gibt es, wie z.B. die Vertreterinnen des Deutschen Kinderhilfswerks oder der Bundesservicestelle Jugendbeteiligung aufzeigen. Auch das Kinder- und Jugendbüro in Itzehoe in Schleswig-Holstein ist ein wirklich gelungenes Beispiel, wie solche Stellen arbeiten können" erläutert Elke Herrmann, "Jetzt geht es darum, ein passendes Modell für Sachsen zu finden."
 
"Klar wurde auch, dass Partizipation die Regel im pädagogischen und planerischen Handeln sein soll", fügt Herrmann hinzu. "Werden Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen nicht ernst genommen, führt das zu Resignation und die Motivation zu weiterem Engagement sinkt. Später beklagen wir uns dann über mangelndes Interesse.“
 
Kinderrechte sind heute viel stärker im Bewusstsein als vor 20 Jahren. Die UN-Kinderrechtskonvention hat hier ihre Wirkung ganz klar entfaltet. Ein Beispiel für die vielfältigen Anstöße ist der Initiativkreis "Kinderrechte ins Grundgesetz", der in der letzten Woche mit seinem Anliegen an die Öffentlichkeit gegangen ist.
 
Bis heute stehen aber die Schutzrechte von Kindern in der öffentlichen Diskussion im Vordergrund und nicht die Beteiligungsrechte. Dabei sind positive Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche mit Einmischung, mit demokratischen Aushandlungsprozessen machen können, sehr wichtig für ihr weiteres demokratisches Engagement. Es gibt einige Beispiele für gelungene Beteiligung in sächsischen Kommunen. Allerdings lehnen Kinder und Jugendliche eine rein formale Beteiligung – so tun als ob – ab. Und das sie ein feines Gespür dafür haben belegt aktuell auch die 3. Kinderstudie für Dresden.
 
Unser jährlich ausgerichteter Kinderrechteempfang soll beispielhaft zeigen, wo und wie Kinder und Jugendliche sich wirklich einbringen können. Dafür vergibt die GRÜNE Landtagsfraktion alle zwei Jahre auch den Kinderrechtspreis GRIBS.