Datum: 26. November 2012

PM 2012-379: Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz – Auch Registraturdaten gelöscht

Zur Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf die Kleine Anfrage von Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion, wonach nicht nur Akten, sondern auch die zugehörigen Registraturdaten aus dem elektronischen Registerprogramm gelöscht worden seien, erklärt der grüne Abgeordnete:
"Innenminister Markus Ulbig und sein ’neuer Besen‘ im Landesamt für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath, der für Vertrauen sorgen sollte, halten es nicht für nötig, die Aktenvernichtungen seit dem 4. November 2011 aufzuklären."
"Nachdem mir der Innenminister geantwortet hatte, dass keine näheren Angaben zum Inhalt der vernichteten 5.000 Aktenstücken gemacht werden könnten, gesteht er nun ein, man könne auch nicht mitteilen, ob als geheim eingestufte Akten und Daten gelöscht worden seien. Denn die Verschlusssacheneinstufungen könnten aufgrund ihrer Löschung aus dem Registraturprogramm >>im Einzelnen nicht mehr elektronisch recherchiert werden<<. Immerhin dürfen als geheim eingestufte Verschlusssachen nur mit Zustimmung der Leitungsebene und auf deren Weisung hin vernichtet werden."
"Ulbig redet sich nun damit heraus, dass >>eine Recherche von Hand im Rahmen der vorgegebenen Zeit nicht leistbar<< und >>eine Einzelauswertung aller Vorgangsakten in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ohne eine unverhältnismäßige Einschränkung der Arbeitsweise des LfV Sachsen nicht möglich<< sei."
"Seit dem Bekanntwerden der Aktenvernichtungen im Juni 2012 ist fast ein halbes Jahr vergangen, ohne dass es der Geheimdienst von sich aus für nötig gehalten hätte, etwa durch Einzelauswertung von Akten zu klären, ob tatsächlich für die Aufklärung des Versagens im NSU-Komplex notwendige Akten vernichtet worden sind oder nicht. Offenbar haben weder Markus Ulbig noch Gordian Meyer-Plath ein Interesse an der Klärung des Versagens des Landesamts."
"Innenminister Ulbig vertieft mit dieser fortgesetzten Blockade den Vertrauensverlust in den Inlandsgeheimdienst namens ‚Verfassungsschutz‘. Der neue Verfassungsschutzchef bestätigt die Erfahrung, dass die Geheimdienste selbst nach dem NSU-Schock lieber ihre eigene Existenz sichern wollen, anstatt eigenes Versagen aufzuklären."

» Kleine Anfrage vom 14. November 2012 (Drs. 5/10378)

» Kleine Anfrage vom 15. August 2012 (Drs. 5/9772) inkl. Registraturanweisung

Hintergrund:
Der Datenschutzbeauftragte des Freistaates Sachsen prüft seit Juli 2012 die Aktenvernichtungen im Landesamt für Verfassungsschutz auf ihre Rechtmäßigkeit. Ein Abschlussbericht liegt noch nicht vor.