PM 2012-388: Sachsen braucht ein Klimaschutzgesetz: Neuer Anlauf für wirksamen Klimaschutz und mehr Schub für die Energiewende
Der Entwurf eines Energie- und Klimaprogramms der Staatsregierung ist ein Jahr alt, ohne dass das Programm verabschiedet oder verbessert worden wäre. Deshalb hat Johannes Lichdi, klima- und energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, ein Diskussionspapier mit Eckpunkten für ein Sächsisches Klimaschutzgesetz vorgelegt.
"Sachsen braucht einen neuen Anlauf für eine wirksame Klimaschutzpolitik und mehr Schub für die Energiewende. Dabei sollte sich der Freistaat an den erfolgreichen Industrieländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg orientieren, die derzeit ein Klimaschutzgesetz erarbeiten", fordert Lichdi.
"Kern eines Klimaschutzgesetzes muss die gesetzliche Verankerung der Zielstellung sein, im Jahr 2050 in Sachsen nur noch eine Tonne Treibhausgas pro Kopf im Jahr auszustoßen. Dies ist ein Gebot des Überlebens sowie der globalen Gerechtigkeit und steht in Übereinstimmung mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Klimaforschung. In einem Klimaschutzplan soll verankert werden, dass die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral ausgestaltet wird, etwa hinsichtlich ihrer Gebäudeversorgung oder beim Transport."
"Im sächsischen Landesplanungsgesetz wollen wir neue Braunkohletagebaue verbieten und die Laufzeit genehmigter Tagebaue und Kraftwerke begrenzen. Als Zwischenschritt soll der CO2-Ausstoß in Sachsen bis zum Jahr 2030 von derzeit 14 Tonnen pro Person und Jahr auf nur noch sechs Tonnen verringert werden. Spätestens 2030 soll sich Sachsen zu 100 Prozent selbst aus erneuerbarem Strom versorgen können. Derzeit fällt der Freistaat beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Bundesvergleich weiter zurück."
"Der Windenergieanteil am Strombedarf soll in Sachsen bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent anwachsen." Lichdi spricht sich für "Wind-Taburäume" in Sachsen aus. "Im Nationalpark Sächsische Schweiz, Naturschutzgebieten sowie in NATURA-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete), insg. etwa 15 Prozent der Landesfläche Sachsens, soll es keine Windenergieanlagen geben. Transparenz der Planungen, Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen sind wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz der Anlagen vor Ort."
Die Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz werden in den nächsten Monaten zur Diskussion gestellt. Die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs ist noch vor der Sommerpause 2013 geplant.
Die Klimaschutzgesetzgebung ist auch Thema eines Forums mit Prof. Felix Ekardt (Leipzig) auf dem 6. Sächsischen Klimakongress am 1. Dezember im Hörsaalzentrum der TU Dresden. Zum diesjährigen Kongress "Wohlstand = Wachstum?" haben sich 380 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Die Eingangsvorträge halten die Professoren Prof. Martin Jänicke (FU Berlin) und Prof. Niko Paech (Uni Oldenburg).
» Diskussionspapier "Eckpunkte für ein sächsisches Klimaschutzgesetz"
» Johannes Lichdi erklärt das GRÜNE Klimaschutzgesetz